Sauerland: Windkraftflächen werden neu geprüft

Die Bezirksregierung Arnsberg hatte die Entscheidung über einige geplante Anlagen zurückstellen lassen. Nach einem Gerichtsurteil ist das jetzt hinfällig. Daran gibt es Kritik.

Ende September hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW in Münster entschieden, dass die Praxis der Bezirksregierung, bestimmte Anträge auf den Bau von Windkraftanlagen zurückzustellen, weil sie an Orten gebaut werden sollen, die die Regierung oder die Kreise nicht als vorrangige Windkraftflächen ausgewiesen haben, voraussichtlich rechtswidrig ist. Geklagt hatte ein Investor, der im Kreis Soest Windräder aufstellen lassen will. Nun hat die Bezirksregierung auf das Urteil des OVGs reagiert.

Kritik an Urteil

Man bedauere, dass das Gericht die jetzt beklagten Zurückstellungen als rechtswidrig gewertet habe, heißt es in einer Mitteilung der Bezirksregierung und des Regionalrates. Durch diese veränderte Rechtslage wird die bisherige Arbeit des Regionalrates Arnsberg zur Steuerung des Ausbaus der Windkraft mit den Mitteln der Landesplanung in Teilen in Frage gestellt. Nun entsteht die Möglichkeit, dass Windkraftanlagen an Standorten genehmigt werden können, die nach Sicht von Verwaltung und Politik "keinen Sinn machen". Das könnte die Akzeptanz für Windkraft in der Bevölkerung generell senken. Zuvor hatte bereits die IHK Südwestfalen die Entscheidung des Gerichts kritisiert und vor einem "Wildwuchs" beim Ausbau der Windenergie gewarnt.

Entscheidung über Windkraftzonen im kommenden Jahr

Die Bezirksregierung Arnsberg hat in den vergangenen zwei Jahren gemeinsam mit den Kreisen, Städten und Gemeinden in Südwestfalen daran gearbeitet, Windkraftvorrangzonen zu identifizieren, die weitgehend Akzeptanz finden. Im Frühjahr 2025 soll ein daraus erstellter sog. Regionalplan beschlossen werden, der zeigen soll, wo künftig Windräder gebaut werden sollen. „An diesem Vorgehen hält der Regionalrat weiterhin fest. Dies ist auch der ausdrückliche Wille aller Fraktionen und Gruppen im Regionalrat“, betont der Vorsitzende des Regionalrates, Hermann Josef Droege.

Appell an Bund

Der Regionalrat fordert nun vom Bund, dass es eine Übergangslösung gibt, die bis der Regionalplan in Kraft tritt, steuert, welche Pläne für Windkraftanlagen weiterverfolgt werden und vorrangig bearbeitet werden sollen. Zudem appelliert der Regionalrat an den Bund, die Entscheidung darüber auf regionaler und kommunaler Ebene treffen zu dürfen. Dies ermögliche langfristig einen weitgehend akzeptierten Ausbau der Windkraft. In gleicher Absicht hat sich das Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen mit einem Antrag an den Bundesrat gewandt. Auch der CDU-Bundestagsabgeordnete für den Hochsauerlandkreis Merz hatte nach dem OVG-Urteil eine Lösung auf Bundesebene gefordert.

Aktuelle Zurückstellungen zurückgenommen

Die Bezirksregierung Arnsberg hat den Kreis Soest aktuell angewiesen, die weiteren dem Kreis Soest aufgegebenen Rückstellungen für die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen, die dem OVG gegenwärtig zur Entscheidung vorliegen, zurückzunehmen. Über die Zurückstellungen weiterer Anträge, die bei den Kreisen zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung seit dem 1. Oktober eingegangen sind, wird die Bezirksregierung in Kürze entscheiden.

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