Solarenergie auf Freiflächen: Interesse im Sauerland steigt

Photovoltaik-Anlagen im Wald sind grundsätzlich nicht erlaubt. Aber dürfen sie auf landwirtschaftlichen Flächen mit guten Böden gebaut werden? Das ist aktuell Thema in Meschede

© Gemeinde Bestwig

Im Sauerland sind große Photovoltaikanlagen in Planung. Auch bei der Stadt Meschede liegen viele Anfragen zu Solarparks vor. Zum Beispiel für Stockhausen und Wehrstapel. Auf landwirtschaftlichen Flächen mit guten Böden möchten die meisten Mescheder Politiker allerdings keine Solaranlagen zulassen. Jetzt soll in den Ratsfraktionen ein Kriterienkatalog besprochen werden, der festlegt, wo Photovoltaikanlagen gebaut werden dürfen. Der Nachhaltigkeitsausschuss wird dem Rat dann eine Empfehlung zu diesem Thema geben, so die Stadt Meschede. Anträge auf Solarparks sollen mit Vorrang behandelt werden, hatte der Rat bereits entschieden.

In Bestwig soll am geplanten A46 Rasthof auf 2,8 Hektar eine Solaranlage entstehen. Von der Planung bis zum Bau dauert es allerdings lange. So müssen zum Beispiel Blend- und Artenschutzgutachten erstellt werden.

Der Arbeitskreis erneuerbare Energie in Sundern sieht Photovoltaik-Anlagen wegen des großen Flächenverbrauchs kritisch.

Kriterienkatalog

Der Prüfkriterienkatalog für die Bewertung landwirtschaftlicher Flächen im Hinblick auf ihre Eignung für klassische Freiflächenanlagen und Agri-Photovoltaik wurde durch ein externes Planungsbüro erstellt. Die Stadt Meschede möchte künftig anhand verschiedener, festgelegter Kriterien die Realisierungsmöglichkeiten von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf unterschiedlichen Flächen im Stadtgebiet festlegen, so ein Sprecher. Der Katalog unterscheidet in drei Potenzialkategorien je Kriterium. Sofern eine angefragte Fläche auch nur ein Tabu-Kriterium erfüllt, ist kein Potenzial für eine weitere Planung vorhanden. Ergibt eine Flächenprüfung, dass ein Kriterium nur ein mittleres bis geringes Potenzial aufweist, ist entweder eine detaillierte Betrachtung der Wirtschaftlichkeit oder eine frühzeitige Abstimmung mit der jeweils zuständigen Behörde erforderlich. Denkbar wäre in diesen Fällen auch, so die Empfehlung der Verwaltung im Ausschuss, dann nur Agri-Photovoltaik, also die gleichzeitige Nutzung für Landwirtschaft und Solarenergie, zuzulassen.

Der Knackpunkt in der Diskussion im Ausschuss für Nachhaltigkeit war die Definition geeigneter landwirtschaftlicher Flächen für Solarparks. Denn neben den klassischen Flächen entlang von Bahn- und Autobahntrassen, auf Deponien und Konversionsflächen, die durch das EEG gefördert werden, werden auch immer mehr landwirtschaftliche Flächen im Außenbereich abseits der EEG-Förderung angefragt.

Tenor im Ausschuss: Bei der Auswahl von Flächen für Photovoltaikanlagen sollte auf die Qualität des Bodens auf landwirtschaftlichen Flächen geachtet werden. Etwa 29 Prozent des Stadtgebietes zählen dazu.

Weitere Meldungen

skyline