Sauerland: Wasserentnahme verboten

Wegen der niedrigen Pegelstände gilt ab heute eine Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung.

© Jörg Drewenskus, Bezirksregierung Ansberg

Die anhaltende Trockenheit hat die Wasserstände in vielen Sauerländer Gewässern zuletzt immer weiter absinken lassen. Auch die Niederschläge der vergangenen Tage hätten nicht dafür gesorgt, dass sich die Situation entspannt, heißt es vom Hochsauerlandkreis. Dieser hat jetzt auf die niedrigen Pegel reagiert und eine Allgemeinverfügung erlassen, die es im gesamten Kreisgebiet untersagt, Wasser aus Oberflächengewässern zu entnehmen. Die Verfügung tritt heute am 15. Juli in Kraft und bleibt bis zum 31. Oktober bestehen.


Geltungsbereich und Ausnahmen

Das Verbot gilt für Wasserentnahmen im Rahmen des Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauchs. Verboten ist es damit nicht nur, größere Wassermengen (beispielsweise mit fahrbaren Behältnissen), sondern auch kleinere Mengen für die Bewässerung von Privatgärten zu entnehmen. Ausgenommen davon sind das Tränken von Vieh über an den Gewässern angeordneten Viehtränken und das Schöpfen mit Handgefäßen. Das Verbot der Wasserentnahme gilt nicht für zugelassene Benutzungen (Erlaubnisse, Bewilligung, alte Rechte). Hier gelten die im jeweiligen Bescheid genannten Einschränkungen bzw. Verbote der Entnahme von Wasser bei niedrigen Abflüssen/Wasserständen im Gewässer. Sofern darüber hinaus die Einschränkung von Befugnissen und Rechten erforderlich wird, ergeht eine gesonderte Anordnung durch die zuständige Behörde.

Für die Gewässer Ruhr, Lenne und Sieg hat die Bezirksregierung Arnsberg entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen, die ab dem 13. Juli gelten und ebenfalls bis Ende Oktober befristet sind.

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