Ruhrverband hält Wasser in den Talsperren
Veröffentlicht: Dienstag, 01.07.2025 00:00
Ruhr bekommt ab heute weniger Wasser aus den Talsperren, so soll für Trockenperioden vorgesorgt werden.

Bei Trockenheit kann der Ruhrverband ab heute anders reagieren als bislang möglich. So soll Vorsorge für lange Trockenphasen geleistet werden. Ab heute nutzt der Ruhrverband erstmals die neuen gesetzlichen Grenzwerte für die Mindestwasserführung in der Ruhr. Diese Änderung basiert auf einer Novelle des Ruhrverbandsgesetzes, die im Dezember 2024 in Kraft trat. Ziel ist es, die Wasservorräte in den Talsperren besser zu schützen und die Klimaresilienz des Systems zu erhöhen.
Dank der neuen Regelung können in Trockenphasen täglich bis zu 259.200 Kubikmeter Wasser in den Talsperren zurückgehalten werden. Dies entspricht einer erheblichen Einsparung, die sich bis März 2026 auf bis zu 42 Millionen Kubikmeter summieren könnte: Das entspricht in etwa dem Fassungsvolumen der Hennetalsperre. „Wir reden hier über Wasser“, so Christoph Donner, „das angesichts des Klimawandels für die Flussökologie und für alle Nutzergruppen, die auf das Wasser aus der Ruhr angewiesen sind, unschätzbar wertvoll ist.“
Die Abflüsse im Einzugsgebiet der Ruhr liegen aufgrund des weitgehend trockenen und warmen Wetters seit Wochen im Bereich des Niedrigwasserabflusses und müssen mit Wasserabgaben aus den Ruhrverbandstalsperren
gestützt werden, so der Ruhrverband.
Hintergrund und Bedeutung
Der Ruhrverband betreibt das größte zusammenhängende Talsperrensystem in Deutschland und sichert damit die Wasserversorgung von 4,6 Millionen Menschen. Die neuen Grenzwerte erlauben es, den durchschnittlichen Abfluss in der Ruhr flexibler zu steuern. So darf der Abfluss zwischen Juli und März an fünf aufeinanderfolgenden Tagen nicht unter 12,0 m³/s (Pegel Hattingen bis Ruhrmündung) bzw. 5,4 m³/s (Pegel Villigst) fallen. Von April bis Juni gelten weiterhin die höheren Werte der alten Gesetzesfassung.
Christoph Donner, Vorstandsvorsitzender des Ruhrverbands, betont die Bedeutung der Änderung: „Die Gesetzesnovelle ermöglicht uns, besser auf lange Trockenphasen vorbereitet zu sein. Das ist ein entscheidender Schritt für die Zukunft.“
Ganz neu ist die geringere Wasserführung, die sich dadurch in der Ruhr einstellen wird, allerdings nicht,
denn das NRW-Umweltministerium hat in der Vergangenheit immer wieder in trockenen Sommern per
Einzelfallentscheidung niedrigere Mindestabflüsse zugelassen. Der Ruhrverband musste aber jedes Mal
eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dieser hohe administrative Aufwand auf beiden Seiten gehört nun der Vergangenheit an.
„Dass wir bereits am ersten Tag, an dem es erlaubt ist, von unserem neuen Handlungsspielraum Gebrauch
machen müssen, zeigt eindrucksvoll, wie unumgänglich notwendig diese Gesetzesänderung war“, sagt
Prof. Christoph Donner, Vorstandsvorsitzender des Ruhrverbands.