Sauerland: Urteil nach A46-Schießerei

Nach A46-Schießerei in Meschede mit Verfolgungsjagd hat das Landgericht Arnsberg die Angeklagten heute zu Bewährungsstrafen verurteilt

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Der Prozess gegen zwei türkische Männer aus Dortmund und Hagen vor dem Landgericht Arnsberg ist heute überraschend schnell mit einem Urteil zu Ende gegangen. Die beiden waren wegen gemeinschaftlichem versuchten Mord, gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und verbotenem Kraftfahrzeugrennen Ende März angeklagt. Die Polizei hatte sie von Meschede über mehrere Autobahnen bis nach Hagen verfolgt.

Der Prozess war ursprünglich auf 12 Verhandlungstage angesetzt und sollte bis in den Dezember hinein dauern.

Das Urteil:

Die beiden 32- und 26-jährigen Angeklagten sind zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Der Vorwurf der versuchten Tötung ist fallengelassen worden. Das Landgericht konnte keine Tötungsabsicht feststellen, so ein Sprecher des Landgerichts. Auch ein gemeinsamer Tatplan konnte nicht nachgewiesen werden. Für beide Angeklagten sprach aus Sicht des Landgerichts, dass sie ein Geständnis abgelegt hatten und nicht vorbestraft waren.

Beide waren bereits 7 Monate in Untersuchungshaft.

Der 32-jährige Angeklagte ist wegen Sachbeschädigung(Schuss auf ein Auto), dem unerlaubten Führen einer Pistole, Nötigung und einem Ausweisdelikt(falsche Papier) zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und 6 Monaten verurteilt worden. Dazu muss er für das Ausweisdelikt einer Strafe zahlen.

Den 26-jährigen Angeklagten hat das Landgericht Arnsberg wegen eines unerlaubten KFZ-Rennens, Nötigung und eines Ausweisdelikts zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten auf Bewährung verurteilt. Auch er muss eine Geldstrafe zahlen, weil er falsche Ausweispapiere bei sich geführt hat.

Schüsse im März

Am 26. März sollen die Angeklagten auf der A46 bei Meschede-Enste Schüsse abgegeben haben. Sie sollen mit einem VW Passat in Richtung Werl gefahren sein. Auf dem rechten Fahrstreifen neben der Rechtskurve des Verzögerungsstreifens zur Abfahrt Enste soll sie angehalten haben. Als das Fahrzeug, in dem sich der Mescheder mit zwei weiteren Personen befunden haben sollen, langsam auf dem Verzögerungsstreifen an dem Fahrzeug der Angeklagten vorbeigefahren sein soll, soll einer der Angeklagten aus dem geöffneten Beifahrerfenster mit einer Schusswaffe Glock, Typ 19, drei Schüsse auf das vorbeifahrende Fahrzeug abgegeben haben. Bei den Schüssen wurde niemand verletzt. Anschließend sollen die Angeklagten über die A 46, die A 44 und die A 1 geflüchtet sein. Die Polizei verfolgte sie.

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