Sauerland: Grundsteuerreform

Bestwiger Gemeinderat diskutiert über Grundsteuerreform. Möglicherweise gesplittete Hebesätze für Wohngrundstücke und Gewerbegrundstücke.

Auf Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer kommen mit der Grundsteuerreform im kommenden Jahr möglicherweise höhere Kosten zu. Das Thema wird auch im Sauerland seit Monaten diskutiert. Wie hoch genau die Grundsteuer künftig ausfällt, ist aktuell noch unklar. Die Hebesätze stehen noch nicht fest.


Mit dem Modell, das das Land NRW für die Bewertung gewählt hat, zeichnet sich ab, dass Wohngrundstücke damit teilweise aufgewertet und Gewerbegrundstücke deutlich abgewertet werden. Konkret bedeutet das: Wenn die Einnahmen aus der Grundsteuer für eine Kommune unterm Strich gleich bleiben soll, werden tendenziell Eigentümer von Wohngrundstücken künftig mehr zu zahlen haben, wohingegen Eigentümer von Gewerbegrundstücken eher entlastet werden.

Im Bestwiger Gemeinderat gaben jetzt Bürgermeister Ralf Péus und Gemeindekämmerer Roland Burmann einen aktuellen Sachstandsbericht. Ihr Vorschlag: eine Grundsatzentscheidung für voraussichtlich gesplittete Hebesätze. Damit sollen insbesondere die Eigentümer von Wohngrundstücken weniger stark belastet werden. Konkret werden sich die Auswirkungen aber „sehr individuell“ gestalten, unterstreicht Roland Burmann – es sei derzeit kaum zu sagen, wer besonders be- oder entlastet werde.

Hinzu kommt: Weil das Gesamtaufkommen der Messbeträge insgesamt sinkt, müsste eine Kommune ohnehin den Hebesatz erhöhen, wenn sie auch künftig das Aufkommen an Grundsteuer B des Jahres 2024 erzielen will. Eine Beispielrechnung zeigt, dass die Gemeinde Bestwig 2025 rund 410.000 Euro weniger einnehmen würde, wenn der aktuelle Hebesatz von 488 % angewendet würde. Umgekehrt müsste der Hebesatz auf ca. 654 % erhöht werden, um das Aufkommen auf der Grundsteuer B insgesamt stabil zu halten. Ungewünschter Nebeneffekt: Be- und Entlastungseffekte würden noch einmal verstärkt. Roland Burmann: “Es kann zusammenfassend festgehalten werden, dass durch die Neubewertung eine signifikante Verschiebung der Grundsteuerbelastung weg von den Geschäftsgrundstücken hin zu den Wohngrundstücken stattfinden wird – zumindest dann, wenn weiterhin mit einheitlichem Hebesatz gerechnet wird.”

Deshalb räumt das Land NRW seinen Kommunen die Möglichkeit ein, die Hebesätze für die Grundsteuer B künftig zu splitten – zum einen für Wohngrundstücke, zum anderen für gewerbliche Grundstücke. Als Basis für weitere Überlegung hatte die Gemeindeverwaltung die Ratsfraktionen daher um eine Einschätzung gebeten, welchen Weg man in Bestwig künftig gehen wolle.

Alle drei Fraktionen sprachen sich dabei tendenziell für gesplittete Hebesätze aus. Und Bürgermeister Ralf Péus unterstrich, “dass die Ursachen und Neuregelungen der Reform nicht hier vor Ort zu verantworten sind. Wir müssen lediglich mit den Konsequenzen leben, die sich direkt im Geldbeutel von uns auswirken werden.”


Hintergrund:

Im Jahr 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bewertungsmethodik der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt – die Bewertungsregeln müssten eine „realitätsnahe Bewertung“ ermöglichen.


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