Haushalt 2023: Bestwig will keine Steuern erhöhen

Obwohl die Ausgaben der Gemeinde im kommenden Jahr steigen, will die Gemeinde die Steuersätze nicht erhöhen

Aufgenommen im Juni 2019Ortsschild an der B7 zum Ortsübergang Velmede-Bestwig
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Energiekrise, Flüchtlingskrise, Klimakrise, eine noch nicht überwundene Corona-Krise - Es sei gar nicht abzusehen, welche finanziellen Auswirkungen diese Krisen noch auf die kommunalen Haushalte haben werden, so der Bestwiger Bürgermeister Ralf Peus. Vor diesem Hintergrund hat er am Abend den Haushaltsentwurf für das kommende Jahr im Gemeinderat vorgestellt. Peus nannte ein paar Bereiche, die sich schwer kalkulieren lassen:

  • Die Energie- und Rohstoffpreise sind auf einem Rekordniveau und schlagen sich ganz erheblich auf die Bewirtschaftungskosten gemeindlicher Gebäude nieder.
  • Die Lage auf dem Baumarkt ist besorgniserregend mit z.T. sehr langen Lieferzeiten und deutlich steigenden Preisen.
  • Unklar ist, ob die Zuwendungen von Bund und Land ansatzweise ausreichen werden, um die Kosten eines noch nie dagewesenen Flüchtlingsstroms abzudecken.
  • Die Auswirkungen beschlossener bzw. angedachter Entlastungspakete für Bürger und Gewerbe auf Gewerbesteuer und Gemeindeanteil an Einkommens- und Umsatzsteuer sind nur sehr schwer kalkulierbar.

Heute befassen sich die Fraktionen im Bestwiger Rat mit dem Haushaltsplanentwurf. Am 14.12. stimmt der Rat über den Haushalt 2023 ab.

Stabile Steuersätze

Trotz steigender Ausgaben sollen die Steuersätze für die Grundsteuer A und B und die Gewerbesteuer stabil bleiben. "Wir sind der Meinung, dass die Kommune in einer Zeit, wo die Bürgerinnen und Bürger in allen Bereichen von erhebliche Preissteigerungen betroffen sind, nur da Steuern und Gebühren erhöhen sollte, wo es absolut nicht vermeidbar ist", so Peus. Der Verzicht auf die Erhöhung der Realsteuer-Hebesätze sei vertretbar und sollte als Zeichen der Solidarität verstanden werden.

Höhere Müllgebühren

Die Bestwiger Gemeindeverwaltung schlägt für das kommende Jahr eine moderate Erhöhung der Gebühren vor. Für die Gebührenhaushalte gelte der Grundsatz, dass die Kosten der Leistungserstellung durch Gebühren abgedeckt werden müssen, so Bürgermeister Peus. Spielraum bestehe hier nicht. Die Winterdienstgebühr soll um 1 Cent/qm, die Abfallbeseitigungsgebühren von 84,32 €/EW/EWG/Jahr auf 89,60 € angehoben werden. Bei den Friedhofsgebühren werde es zu Verschiebungen in Einzelpositionen kommen.

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