Millionen vom Land an HSK-Jugendämter

Sauerländer Kommunen und der Kreis holen sich vom Land Geld zurück, unter anderem wegen beitragsfreier Kitajahre.

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Das Land NRW zahlt Millionen an die Sauerländer Jugendämter als Ausgleich für die beiden beitragsfreien Kitajahre in NRW. Das zeigen Daten der Landesregierung in einer Antwort auf eine SPD-Anfrage im Landtag. Dadurch dass Eltern in den letzten beiden Betreuungsjahren keine Kitabeiträge mehr Zahlen müssen, gehen den Jugendämtern hohe Einnahmen verloren. Um das zumindest etwas auszugleichen, erhält der Kreis für das neue Kitajahr rund 2,9 Millionen Euro. Fast 1,7 Millionen Euro fließen ans Jugendamt Arnsberg, rund 670.000 Euro gehen nach Sundern und 480.000 Euro nach Schmallenberg. Insgesamt fließen alleine für das neue Kitajahr etwa 5,7 Millionen Euro vom Land an die Jugendämter im Hochsauerlandkreis.

HSK-Kommunen bekommen Geld zurück

Auch für den Bereich der Offenen Ganztagsbetreuung in den Grundschulen holen sich die HSK-Kommunen Gelder vom Land zurück. Wegen Corona war die Offene Ganztagsbetreuung in den Grundschulen bei uns über Monate ganz oder teilweise kostenlos. Die Hälfte dieser fehlenden Einnahmen können sich die sauerländer Kommunen vom Land ausgleichen. Laut Unterlagen der Landesregierung fließen alleine für den Januar rund 80.000 Euro als Ausgleich ins Sauerland. Die größte Zahlung soll an die Stadt Arnsberg gehen. Sie soll mehr als 26.000 Euro erhalten. Auch für die Monate Februar bis Mai wird das Land Geld an die Kommunen ausschütten.

Das erhalten HSK-Kommunen als Ausgleich für fehlende OGS-Beiträge:

Kreisverwaltung Hochsauerlandkreis: 537 Euro

Arnsberg: 26.116,03 Euro

Bestwig: 3.194,18 Euro

Brilon: 6.911,25 Euro

Eslohe: 2.834,98 Euro

Hallenberg: 903,75 Euro

Marsberg: 4.125,50 Euro

Medebach: 3.180 Euro

Meschede: 8.374 Euro

Olsberg: 2.892,25 Euro

Schmallenberg: 7.060,72 Euro

Sundern: 8.919,13 Euro

Winterberg: 5.090,75 Euro

Für den Monat Februar rechnet die Landesregierung mit ähnlichen Erstattungen für die Kommunen im Sauerland, das entspricht 50 Prozent der entfallen Elternbeiträge. Für den Zeitraum März bis Mai, in denen die Beiträge in der Regel zur Hälfte erhoben wurden, sind Erstattungen in Höhe von 25 Prozent der gesamten Elternbeiträge vorgesehen.

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