Mehr Geld für die Schuldnerberatung

2 Schuldnerberatungsstellen gibt es im HSK, sie sollen mehr Geld vom Kreis bekommen.

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Die 2 Schuldnerberatungen im HSK sollen mehr Geld bekommen. Der Kreis will den Zuschuss erhöhen. Das ist heute Thema im Kreissozialausschuss. Die endgültige Entscheidung fällt im Kreistag. Vorschlag ist, das jährliche Budget um 15.000 € auf 280.000 € aufzustocken. Die Schuldnerberatung diene der Bewältigung von finanziellen Herausforderungen sowie der nachhaltigen Sicherung der sozialen Teilhabe, heißt es in der Vorlage. Ihr Hauptzweck bestehe darin, Menschen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten eine professionelle Anlaufstelle zu bieten und sie auf ihrem Weg zu finanzieller Stabilität zu begleiten.

In NRW beruht die Finanzierung auf unterschiedlichen Fördersäulen. Die Schuldnerberatung gliedere sich in sog. Kurzberatungen für Menschen ohne Transferleistungsbezug und längerfristige Beratung für Leistungsbeziehende nach den Rechtskreisen des SGB II und SGB XII. Die Kurzberatungen werden über einen Festbetragszuschuss des Sparkassen- und Giroverbandes nach dem Sparkassengesetz NRW finanziert. Für den Beratungsbedarf von Personen mit Transferleistungsbezug nach dem SGB II und SGB XII erfolgt eine Finanzierung über die Kreise und kreisfreien Städte nach unterschiedlichen Vertragsmodellen aus kommunalen Mitteln als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe. Die verschiedenen Finanzierungssäulen sind nicht kostendeckend ausgerichtet, sondern setzen jeweils eine Eigenbeteiligung der Beratungsstellenträger voraus.

Der Hochsauerlandkreis arbeitet mit den beiden Schuldnerberatungsstellen in der Region - Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Brilon (SkF), Steinweg 5, 59929 Brilon und Diakonie Ruhr-Hellweg e.V., Schützenstr. 10, 59872 Meschede auf der Basis eines Kooperationsvertrages zusammen. Vom SkF werden Leistungsbeziehende aus den Kommunen im Altkreis Brilon betreut. Die Diakonie ist für den Rest des HSK zuständig. In der Regel gilt das Wohnortprinzip.

Es gilt eine einzelfallbezogene Abrechnung. Je nach Beratungsbedarf können bis zu drei Module mit insgesamt bis zu 22 Stunden durchlaufen werden. Für das erste Modul gilt ein freier Zugang; für die anderen beiden Module ist eine Zuweisung über das Fallmanagement im Jobcenter bzw. Sozialamt der Kommunen erforderlich.

Aktuelle Entwicklungen

Seit einigen Jahren sei in der Region eine rückläufige Inanspruchnahme der Schuldnerberatung von Leistungsbeziehenden des SGB II und SGB XII festzustellen, so dass auch die zur Verfügung stehenden Kreismittel nicht im erforderlichen Umfang abgerufen werden konnten. Im Jahr 2022 sind an die Diakonie 194.000 € und an SkF 33.000 € ausgezahlt worden.

Unter Berücksichtigung von Fixkosten im Bereich von Personal- und Sachkosten sowie von Tarifsteigerungen, Energiepreisentwicklung und allgemeiner Inflation entwickele sich eine zunehmend steigende finanzielle Unterdeckung. Anders sei es im Bereich der Kurzberatungen für Kunden ohne Transferleistungsbezug. Da gebe es einen steigenden Bedarf. Der Kreis will eine nachhaltige Sicherstellung der Schuldnerberatung in der Region.

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