Jugendschutzkontrollen in Arnsberg

Minderjährige kommen in Geschäften oft ohne Probleme an Alkohol oder Tabak.

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Um die Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen zu überprüfen, hat das Ordnungsamt der Stadt Arnsberg im April 2025 erneut mehrere Testkäufe von Alkoholika, Tabakwaren und sogenannten Vapes durchgeführt. Mit abermals erschreckendem Ergebnis: Die jungen Testkäufer hatten in fast jedem zweiten Fall Erfolg und erhielten die Ware entweder ohne oder sogar mit Überprüfung ihres Ausweises, der wohl nur unzureichend kontrolliert wurde. Insgesamt wurden 29 verschiedene Verkaufsstellen im gesamten Arnsberger Stadtgebiet auf die Einhaltung des Jugendschutzes überprüft, heißt es.

Testkäufe durch Praktikanten

„Bei den Testkäufen im April kamen drei 14-jährige Praktikanten zum Einsatz, deren Aussehen unzweifelhaft beim Kauf dieser Produkte Kontrollbedarf hinsichtlich des Alters auslösen müsste“, erklärt Dirk Taron, Leiter des Ordnungsamtes. Die Testkaufaktionen wurden nach eingehender Einweisung des Jugendlichen, in enger Abstimmung mit dem Jugendamt und den Erziehungsberechtigten sowie in verdeckter Begleitung von Mitarbeitern des Ordnungsamtes durchgeführt.  

Für die Testkauf-Aktion gab es klare Regeln: Die jungen Testkäufer waren angewiesen, alle Fragen des Verkaufspersonals ehrlich zu beantworten und auf Verlangen den Personalausweis vorzuzeigen. Der Kauf der Waren durfte nicht beim Verkaufspersonal erbettelt werden.

In 13 der 29 Verkaufsstellen erhielten die jungen Testkäufer unerlaubt die ausgesuchte Ware. „In einigen Fällen wurde ihnen die Ware trotz Überprüfung des Ausweises verkauft. In einem Fall wurden nach erfolgter Kontrolle die weiteren hier noch ansässigen Filialen eines Lebensmitteldiscounters vor der Kontrollaktion gewarnt. Dennoch war es der jugendlichen Testkäuferin kurz darauf möglich, in der Schwesterfiliale unkontrolliert unzulässige Ware zu erhalten,“ erklärt Dirk Taron.

Bußgeld für Verkäufer und Vorgesetzte

Festgestellt wurden die Verstöße in Tankstellen, Supermärkten, Discountern, Getränkemärkten und Kiosken. Überdurchschnittlich häufig kam es in den größeren Geschäften zu Verstößen, obwohl die dortigen Kassensysteme sowohl akustisch als auch visuell auf das Erfordernis zur Altersüberprüfung hinwiesen. Trotzdem erfolgte eine Freigabe durch das Personal.

Wie schon bei den letzten Kontrollaktionen Anfang des Jahres wurde vonseiten der überprüften Verkaufsstellen zwar überwiegend Verständnis für die Kontrollen geäußert, jedoch wurde in vielen Fällen die Ausrede vorgebracht, dass die Testkäufer angeblich älter aussehen würden – obwohl diese klar ein kindlich/jugendliches Erscheinungsbild hatten.

Gegen die betroffenen Personen sowie gegen Vorgesetzte wurden Bußgeldverfahren eingeleitet.

Weitere Kontrollen geplant

Eine Quote von knapp 45 Prozent beim Verkauf von unzulässigen Waren an Jugendliche dürfte nicht nur aus Sicht der Ordnungsbehörde niederschmetternd und besorgniserregend sein. Besonders beim Verkauf von Vapes (nikotinhaltige Verdampfer), deren Verkauf gemäß Jugendschutzgesetz nur an Personen über 18 Jahre gestattet ist, scheinen die Geschäfte weiterhin nicht ausreichend sensibilisiert zu sein. Daher ergeht nochmals der dringende Appell an das Verkaufspersonal und Geschäftsführungen, beim Jugendschutz genauer hinzusehen. Das gilt im Übrigen auch für (junge) Erwachsene, wenn sie von Jugendlichen gebeten werden, für sie Alkoholika oder Tabak bzw. Vapes zu kaufen.

Das Ergebnis gebe laut Stadt auf jeden Fall Anlass genug, im Sinne des Jugendschutzes weiterhin Kontroll- und nötigenfalls Sanktionsmaßnahmen durchzuführen. Dazu steht das Ordnungsamt im regen Austausch mit dem Jugendamt und neben den fortlaufenden Testkäufen sollen auch weitere Kontrollen zum Jugendschutz durchgeführt werden.

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