Entnahmeverbot: Kein Wasser aus Ruhr und Lenne

Niedrige Wasserstände: Bezirksregierung in Arnsberg verbietet Wasserentnahme aus Ruhr und Lenne

Hennesee, trocken, Dürre, niedriger Wasserstand
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Die Bezirksregierung in Arnsberg reagiert auf die extreme Trockenheit im Sauerland. Ab sofort darf auch aus der Ruhr und der Lenne kein Wasser mehr entnommen werden. Das gilt auch für kleinere Mengen zum Bewässern von Privatgärten. Das Vieh darf weiter getränkt werden, so die Bezirksregierung. Wer gegen die Allgemeinverfügung verstößt muss mit einem Bußgeld rechnen.

angespannte Situation

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hätten sich auch in der Lenne und der Ruhr extrem niedrige Wasserstände eingestellt. Auch vereinzelte Niederschläge in den vergangenen Wochen bzw. Monaten hätten die Situation nicht entspannt, so die Bezirksregierung. Der für Fische, Kleinstlebewesen und Pflanzen lebensnotwendige Wasserzu- und -abfluss sei in vielen Teilen nicht mehr flächendeckend gewährleistet. Um ein weiteres Absinken der Wasserstände – auch unter Berücksichtigung der für die nächsten Wochen gemeldeten Wetterlage - zu vermeiden, hat die Bezirksregierung die Allgemeinverfügungen erlassen.

Der Hochsauerlandkreis hatte bereits am 25.07.2022 bereits durch Allgemeinverfügung untersagt, Wasser aus den kleineren Gewässern zu entnehmen. Da die Situation sich seither nicht wesentlich verbessert hat, erlässt die Bezirksregierung Arnsberg für die beiden relevanten größeren Flüsse in diesem Bereich in ihrer Zuständigkeit ebenfalls eine Allgemeinverfügung, die es für die Ruhr (von der Quelle bis zur Einmündung der Henne) sowie für die Lenne (von der Quelle bis zur Einmündung der Bigge) untersagt, Wasser zu entnehmen. Die Verfügung ist am 04.09.2022 in Kraft getreten und bleibt voraussichtlich bis zum 30.11.2022 bestehen.

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