Bezirksregierung Arnsberg als Erbin
Veröffentlicht: Montag, 29.01.2024 00:00
Bezirksregierung Arnsberg erbt Immobilien, Fahrzeuge und Schmuck, aber auch illegalen Müll und Schrottimmobilien
Die Bezirksregierung Arnsberg hat im vergangenen Jahr rund 1,8 Mio Euro Einnahmen aus Erbschaften gehabt. Darunter Immobilien, Grundstücke, Autos, Motorräder und Schmuck. Allerdings auch Schrottimmobilien und illegalen Müll. Ein Großteil der Nachlässe sei aber noch nicht abgewickelt, so die Bezirksregierung. Deshalb lasse sich die Zahl der Ein- und Ausgaben noch nicht abschließend benennen. In den vergangenen 10 Jahren sei aber immer ein Überschuss erwirtschaftet worden, der in die Landeshaushaltskasse fließt.
Bezirksregierung Arnsberg kann Erbe nicht ablehnen
473 Fiskuserbschaftsbeschlüsse wurden im Jahr 2023 im Regierungsbezirk Arnsberg gefasst. Im Jahr 2022 waren es 418 Fälle. Im Vergleich der letzten Jahre zeige sich eine klar steigende Tendenz, so eine Sprecherin.
Im Gegensatz zu Privatleuten kann die Bezirksregierung ein sogenanntes "fiskalisches" Erbe nicht ausschlagen. Wenn die Behörde also Schrottimmobilien oder illegalen Müll erbt, muss sie für die Entsorgung aufkommen. Deshalb standen den Einnahmen aus Erbschaften über 672.000 Euro an Ausgaben gegenüber.
Das hat die Bezirksregierung Arnsberg 2023 geerbt:
Die Bezirksregierung Arnsberg hat im vergangenen Jahr 43 Immobilien und Grundstücke geerbt.
Das Land NRW ist durch die Fiskalerbschaft u. a. Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken, wie z. B. Schrottimmobilien, Verkehrs-, Wege- und Landwirtschaftsflächen geworden. Es wurden Gesellschaftsanteile geerbt, Urheberrechte, eine illegale Müllablagerung, regelmäßig werden Kraftfahrzeuge, Motorräder und Schmuck geerbt
Auch Miteigentumsanteile an ungeteilten Erbengemeinschaften oder Grundbesitz in anderen Bundesländern seien keine Seltenheit. Ziel des Landes NRW sei, die Erbschaften mit Gewinn zu verwerten.
Anders sieht es aus, wenn der Fiskus als testamentarischer Erbe eingesetzt wird. Hier sei im Einzelfall genau zu prüfen, ob die Erbschaft ausgeschlagen wird. Bei überschuldeter Erbschaft geben es keine Haftungsbeschränkung, so die Bezirksregierung. Der Staat müsste mit dem gesamten Vermögen haften.
Testamentarische Erbeinsetzungen kämen allerdings selten vor.