Sauerland: Bußgelder für Verletzung der Schulpflicht
Veröffentlicht: Montag, 25.08.2025 06:52
Eltern, die mit ihren Kindern länger in den Sommerferien bleiben, müssen mit enem Bußgeld rechnen

Mittwoch ist erster Schultag nach den Sommerferien. Den gemeinsamen Urlaub zu verlängern und das Kind erst später in die Schule zu schicken, ist keine gute Idee. Der Bußgeldrahmen für unentschuldigtes Fehlen im Unterricht liegt zwischen 5 und 1000 Euro. 10 Familien im Hochsauerlandkreis haben ihre Sommerferien im vergangenen Jahr verlängert. Das zeigen die Zahlen der Bezirksregierung Arnsberg. Zum Start ins Schuljahr 2023/24 waren es 17 Familien.
Mit einem Bußgeld wird nicht nur Ferienverlängerung, sondern auch Schuleschwänzen geahndet. Die Bezirksregierung Arnsberg ist für die Einleitung der Ordnungswidrigkeitsverfahren bzw. für die Bearbeitung der Bußgeldverfahren für Gymnasien, Realschulen, Sekundarschulen und Berufskollegs zuständig. Für Verfahren an Grundschulen, den meisten Förderschulen und Hauptschulen ist der Hochsauerlandkreis verantwortlich.
Bußgeld auch für Schuleschwänzen
- Im Schuljahr 2024/2025 wurden im Hochsauerlandkreis insgesamt 70 Bußgeldverfahren wegen Verletzung der Schulpflicht eingeleitet. Davon entfallen 24 auf die Berufskollegs, 5 auf die Realschulen und 41 auf die Sekundarschulen des Regierungsbezirkes.
- Im Hochsauerlandkreis wurden im Schuljahr 2023/ 2024 insgesamt 82 Bußgeldverfahren aufgrund von Schulpflichtverletzungen eingeleitet. Davon entfallen 22 Verfahren auf die Berufskollegs, 15 auf Realschulen und 45 auf die Sekundarschulen.
- Grundlage für die Bemessung des zu verhängenden Bußgeldes ist die Schwere der zu ahndenden Verfehlung. Die Bußgeldhöhe richtet sich im Zuge der Ahndung der Schulpflichtverletzung maßgeblich nach der Anzahl der unentschuldigten Fehltage, der Art des Versäumnisses und gegebenenfalls nach der Anzahl an wiederholten Schulpflichtverletzungen. Das Bußgeld kann hierbei im Rahmen von mindestens fünf Euro bis zu eintausend Euro festgesetzt werden.