3G in vielen kommunalen Gebäuden im HSK

In den Rathäusern von Marsberg, Winterberg, Medebach und Hallenberg gilt ab heute die 3G-Regel für alle Besucher.

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Neben den Rathäusern von Marsberg, Winterberg, Medebach und Hallenberg gilt auch in etlichen anderen kommunalen Gebäuden im HSK bereits die 3G-Regel: Zum Beispiel in den Arnsberger Stadtbüros, in den Rathäusern von Sundern, Schmallenberg, Meschede, Bestwig, Olsberg und Brilon und in den Kreishäusern und ihren Nebenstellen. Ausnahmen gelten in der Regel für Kinder unter 16. In der Kantine des Mescheder Kreishaus müssen Besucher, die nicht beim Kreis beschäftigt sind, die 2G-Regel beachten.

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