Windpark in Eslohe geplant

Vorbescheid für Windpark bei Eslohe

Der Hochsauerlandkreis hat heute im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Windpark "Auf der Sange" in Eslohe den Vorbescheid für die fünf beantragten Windkraftanlagen erteilt. Bislang hatte der Hochsauerlandkreis den beantragten Vorbescheid nicht erlassen, weil die Bezirksregierung Arnsberg raumordnungsrechtliche Bedenken geltend gemacht hatte, heißt es aus dem Kreishaus. Diese seien nun seitens der Bezirksregierung ausgeräumt worden. Daher gebe es für den Hochsauerlandkreis keine haltbaren Gründe, den Vorbescheid nicht zu erteilen.

Auch der Hinweis auf die neue landesgesetzliche Regelung, wonach ein Abstand von Windkraftanlagen von mindestens 1.000 Metern zur Wohnbebauung einzuhalten ist, gelte für den mit der Gültigkeit von zwei Jahren versehenen Vorbescheid nicht. Zwar habe der NRW-Landtag die sogenannte "Abstandsregelung" und damit die Änderung des Ausführungsgesetzes zum Baugesetzbuch am 01. Juli 2021 verabschiedet.

Gesetz ist noch nicht in Kraft

Die Crux ist laut Kreis aber, dass das Gesetz bis heute nicht verkündet, damit nicht in Kraft getreten ist und für den Hochsauerlandkreis gegenüber dem Antragsteller weder ein Zögern noch Warten rechtlich möglich ist. Und da Düsseldorf keine entsprechende Übergangsregelung geschaffen habe, könnten Vorbescheidsanträge nicht im Vorgriff auf eine zwar beschlossene, aber noch nicht in Kraft getretene Rechtsänderung wie es die "1.000-Meter-Abstandsregelung" ist, zurückgestellt werden.

Mit der Erteilung des Vorbescheids sei noch keine Entscheidung darüber getroffen, ob die Anlagen letztendlich auch gebaut werden können. Für den Bau der Anlagen sei eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich, die einem gesonderten Verfahren erteilt werden müsse und in dessen Rahmen eine Reihe weiterer Kriterien geprüft werden müssten.

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