Sorge um Wildwuchs der Windräder in Schmallenberg

Schmallenberger Ratsfraktionen schreiben einen Brandbrief an Bundeswirtschaftsminister Habeck

Viele Sauerländer befürchten einen unkontrollierten Bau von Windkraftanlagen. Nach der IHK und der Bezirksregierung Arnsberg formulieren jetzt auch die Schmallenberger Ratsfraktionen ihre Sorge vor einem Wildwuchs. Die Vorsitzenden aller im Stadtrat vertretenen Fraktionen – CDU, SPD, UWG, BFS, Grüne, Die Partei – haben gemeinsam mit Bürgermeister König einen Brandbrief an Wirtschaftsminister Habeck, Bauministerin Geywitz sowie die Sauerländer Bundestagsabgeordneten geschrieben. Die Schmallenberger Politiker befürchten, dass durch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster Windkraftanlagen auch außerhalb der von der Bezirksregierung Arnsberg festgelegten Zonen gebaut werden dürfen. Das könnte bedeuten, dass sie auch dicht an Dörfern und Wohnhäusern zulässig sind.

Urteil Oberverwaltungsgericht Münster

Ende September hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW in Münster entschieden, dass die Praxis der Bezirksregierung, bestimmte Anträge auf den Bau von Windkraftanlagen zurückzustellen, weil sie an Orten gebaut werden sollen, die die Regierung oder die Kreise nicht als vorrangige Windkraftflächen ausgewiesen haben, voraussichtlich rechtswidrig ist. Geklagt hatte ein Investor, der im Kreis Soest Windräder aufstellen lassen will.

"Ungesteuerter Ausbau der Windenergie"

So formulieren die Schmallenberger Politiker ihre Sorge in ihrem offenen Brief:


"Wir befürchten, bereits die aktuelle Rechtslage wird zu einem massiven ungesteuerten Ausbau der Windenergie in allen Bereichen führen. Die gesellschaftliche Akzeptanz wird völlig verloren gehen, der wichtige Wirtschaftszweig Tourismus und in Folge die hierauf angewiesenen Bereiche wie Handwerk, Einzelhandel oder sonstige Dienstleister werden in erhebliche wirtschaftliche Schieflagen geraten, geschweige denn die Auswirkungen auf die Natur, die Landschaft und das Landschaftsbild.

Völlig unkalkulierbar sind die politischen Auswirkungen, zumal wir 2025 neben der Bundestagswahl auch auf die Kommunalwahl zugehen. Viele ehrenamtlich politisch Engagierte - Mitglieder der Stadtvertretung, der Ausschüsse oder auch der Parteien und Wählergruppen - haben sich in den vergangenen Wochen und Monaten intensiv mit der Regionalplanung und den Windenergiebereichen auseinandergesetzt. Sie haben sich den Diskussionen vor Ort gestellt und um Verständnis für die Planung geworben. Wenn all diese Bemühungen mit dem jetzt möglichen Ausbau außerhalb der Windenergiebereiche ad absurdum geführt werden, bedeutet dies einerseits einen erheblichen Vertrauensverlust Richtung der Bürgerinnen und Bürger und anderseits Resignation und Frustration bei den politischen Akteuren."

Hintergrund

Windräder im Sauerland sollen in den im Regionalplan festgelegten Windenergiebereichen möglich sein. Diesen erarbeitet die Bezirksregierung Arnsberg, zuständig für die Beschlussfassung ist der Regionalrat. Der Entwurf des Planes kann unter der Internetadresse Regionalplan Arnsberg eingesehen werden.

Bei allen befürchteten negativen Auswirkungen z.B. auf das Landschaftsbild, auf Flora und Fauna, besonders auf den Tourismus, glaubten wir, so die Stadt Schmallenberg, mit diesem Plan einigermaßen leben zu können. Zumal klar war, auch Schmallenberg als Flächengemeinde wird seinen Beitrag zur Energiewende leisten müssen.

Damit der Regionalplan bis zum Inkrafttreten nicht durch Baugenehmigungen außerhalb der Windenergiebereiche unterlaufen wird, hat das Land NRW die Möglichkeit der Zurückstellung von Bauanträgen eröffnet. Auf Antrag der Stadt kann die Bezirksregierung den Hochsauerlandkreis als Genehmigungsbehörde anweisen, das Baugenehmigungsverfahren ein Jahr zurückzustellen, um dann auf der Grundlage des neuen Regionalplanes zu entscheiden.

Leider hat das Oberverwaltungsgericht Münster diese Regelung als voraussichtlich nicht mit dem Bundesrecht vereinbar verworfen. Von begründeten Einzelfällen abgesehen, kann die Bezirksregierung den Hochsauerlandkreis nicht mehr anweisen, Bauanträge zurückzustellen.

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