Sauerland: Warnung vor unseriösen Verträgen

Arnsberger Verbraucherschützer warnen aktuell vor untergeschobenen Verträgen an Haustür oder Telefon.

Haus der Verbraucherzentrale in Neheim.
© Radio Sauerland

Die Beratungsstelle Arnsberg der Verbraucherzentrale NRW warnt aktuell vor untergeschobenen Verträgen an Haustür oder am Telefon. Manche Strom- und Gasanbieter schieben Verbraucher:innen an Haustür oder während eines Telefonats unbemerkt Energieverträge unter, die diese gar nicht abschließen wollen, heißt es. Andere würden Tarife anpreisen, die sich später als teure Kostenfalle entpuppten. In der Beratungsstelle Arnsberg häufen sich aktuell solche Fälle. Auch Bestandskunden würden mit fragwürdigen Methoden in teurere Tarife gelockt.

„Wer keinen Liefervertrag abschließen will, sollte niemals seine Zählernummer und den aktuellen Energielieferanten preisgeben“, rät Volker Mahlich, Berater in der Arnsberger Beratungsstelle. „Zusammen mit Namen und Adresse reichen diese Informationen, um einen Anbieterwechsel einzuleiten.“

Schutz vor ungewollten Verträgen:

Wer an der Haustür nichts unterschreibt oder nicht auf eine SMS oder E-Mail des Anbieters während eines Werbetelefonats antwortet, kann verhindern, ungewollt einen Vertrag zu schließen, so die Verbraucherberater. Mit den eigenen Daten und besonders mit der eigenen Zählernummer sollte man immer vorsichtig umgehen. Mit der Zählernummer kann auch ohne Vertragsschluss ungewollt ein Lieferantenwechsel eingeleitet werden, heißt es.

Schnell Widerspruch einlegen

Wer auf ein Lockangebot reingefallen ist, sollte so schnell wie möglich nicht nur den neuen Energieliefervertrag, sondern auch die Vollmacht zur Kündigung des Altvertrags gegenüber dem neuen Anbieter widerrufen. Nur so bestehe die Chance, dass nach erfolgreichem Widerruf der Altvertrag ungekündigt fortbesteht. Denn grundsätzlich gilt: Wer einen Vertrag an der Haustür oder mit Hilfe von Fernkommunikationsmitteln geschlossen hat, hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Ein vorsorglicher Widerruf sei immer richtig. Dieser kann formlos erfolgen.

Hintergrund:

Seit 2021 können Strom- und Gaslieferverträge außerhalb der Grundversorgung nicht mehr mündlich, sondern nur in Textform geschlossen werden. Das bedeutet, dass beide Vertragsparteien ihre jeweilige Vertragserklärung (Angebot und Annahme) in Textform abgeben müssen, zum Beispiel per Brief, Fax, EMail oder SMS. Weiterführende Infos hier.

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