Bilanz der Arnsberger Verbraucherzentrale

Fakeshop-Finder ist der Hit im Netz, so die Verbraucherschützer.

Haus der Verbraucherzentrale in Neheim.
© Radio Sauerland

Die Arnsberger Verbraucherzentrale hat heute ihre Jahresbilanz für das vergangene Jahr vorgelegt. Den Menschen vor Ort Rat und Unterstützung zu bieten, Sicherheit im Konsumalltag zu vermitteln und vor Übervorteilung zu schützen, war im Jahr 2024 ein besonderes Anliegen, heißt es. Zunehmende Verunsicherung auf Verbraucherseite, unseriöse Geschäftspraktiken, teure vertragliche Bindungen, komplexe rechtliche Rahmenbedingungen, in Teilen existenzielle Krisensituationen – seien nur wenige Schlagworte, die die Bedeutung eines starken Verbraucherschutzes unterstreichen würden. Neben individuellem Rat gibt es kollektiven Rechtsschutz und vorbeugende Verbraucherinformationen. Ziel sei es  Desinformation im Verbraucheralltag entgegen zu treten. 

Neue Wege:

Die digitale und telefonische Erreichbarkeit sei deutlich ausgeweitet worden, so die Verbraucherzentrale. Dieser Servicezuwachs sei ein Erfolgsmodell und durch die Bündelung von Kapazitäten möglich. Ratsuchende schätzten die schnelle und unkomplizierte Klärung ihres Anliegens über standortunabhängige Wege und die Möglichkeit einer umfassenden persönlichen Beratung vor Ort in Arnsberg oder bei Bedarf in der Außenstelle Meschede. 

Prävention:

Präventive Verbraucherinformation wird durch Globalisierung und weltweite Märkte immer wichtiger, heißt es. Die Risiken seien vielfältig: minderwertige Waren und Dienstleistungen, unzureichende Qualitätsstandards, Schadstoffbelastung bei Produkten oder unseriöse Vertragsbedingungen. Um all dem wirksam zu begegnen, sei vorbeugender Rat notwendig. Vorbeugende Bildungsarbeit, Information, Service und interaktive Tools im Web seien wichtig. Der Fakeshop-Finder im Netz sei sehr beliebt.

Beispiele aus dem Alltag:

Energieanbieter

Die Energieanbieter primastrom, voxenergie und nowenergy sorgten auch 2024 gleich auf mehrfache Weise für Ärger, so die Arnsberger Verbraucherschützer.  Die Unternehmen hätten ohne Zustimmung der Kunden eigenmächtig die Preise für Strom und Gas erhöht, ohne dass es dafür eine vertragliche oder gesetzliche Grundlage gegeben hätte. Hinzu sei die Weigerung gekommen, fristgerecht ausgesprochene Widerrufe und Kündigungen umzusetzen. Zudem hätten die Unternehmen in einigen Fällen Vertragslaufzeiten auf unzulässige Weise verlängert. All diese Praktiken führten zu enormen finanziellen Belastungen für die Betroffenen, die oft weit über dem Marktdurchschnitt liegende Energiekosten zahlen sollten, heißt es aus Neheim. Entsprechend groß war auch der Andrang Ratsuchender in der Beratungsstelle - um dort Hilfe bei Abrechnungsfragen, Rückforderungen oder Vertragsbeendigungen zu bekommen, so das Fazit. 

Kabel TV

Durch das so genannte Nebenkostenprivileg konnten die Kosten für TV-Kabelanschlüsse von Eigentümern über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden - unabhängig davon, ob der Anschluss genutzt wurde oder nicht.

Seit Juli 2024 geht das nicht mehr, so die Verbraucherschützer. Mieter haben die freie Wahl, welchen Weg sie zum TV-Empfang nutzen möchten. Doch Anbieter wie die LEG Wohnen oder NetCologne haben versucht, Kunden ohne wirksame Zustimmung in Kabel-TV-Verträgen zu halten - was schließlich zu einer Abmahnung durch die Verbraucherzentrale NRW und eine anschließende Unterlassungserklärung beider Unternehmen führte. Die Beratungsstelle informierte Betroffene über die Gesetzesänderung, heißt es.

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