Arnsberg: Warnung der Verbraucherzentrale

Verbraucherzentrale Arnsberg warnt aktuell vor unseriösen Haustürgeschäften. Es geht es um einen Anbieter von Wintergärten.

© Verbraucherzentrale NRW/Arnsberg

Die Verbraucherzentrale Arnsberg warnt aktuell vor unseriösen Haustürgeschäften. Konkret geht es um einen Anbieter von Wintergärten. Der wirbt derzeit in Arnsberg und Umgebung, um Standorte für Muster-Wintergärten zu finden. Doch bei dem Angebot, das bei einem Hausbesuch unter Dach und Fach gebracht werden soll, handelt es sich aus Sicht der Verbraucherzentrale um einen fragwürdigen Deal.

Für die anscheinend kostengünstige Lieferung der Bauteile müssten die Interessenten u. a. auch einen Werbevertrag unterschreiben, der sie verpflichte, regelmäßige Besichtigungen ihres Wintergartens 

durchzuführen. Auf den ersten Blick sei das Konstrukt aus drei unterschiedlichen Vertragsteilen allerdings nicht sofort zu durchschauen. Und hier liege die Gefahr. „Werden Verbraucher:innen unter Druck gesetzt, 

unterschreiben sie unter Umständen einen Vertrag, den sie so gar nicht wollten”, so Petra Golly, Leiterin der Beratungsstelle in Arnsberg.

Tipps der Verbraucherschützer bei Verkaufsgesprächen an der Haustür:

Nicht unter Druck setzen lassen 

Vertreter:innen, die unangekündigt an der Haustür erscheinen, nutzen häufig psychologische Mittel, um zu spontanen Entscheidungen zu drängen. Verbraucher:innen sollten nichts übereilen, auch wenn der Anbieter Zeitdruck vortäuscht. Im besten Fall sollten Verkaufsgespräche nicht alleine geführt werden. Eine zweite Person kann später als Zeuge wichtig sein. Wer sich überrumpelt fühlt, sollte das Gespräch beenden. Seriöse Verkäufer:innen respektieren diese Entscheidung und akzeptieren, wenn Verbraucher:innen sich Bedenkzeit nehmen möchten. 

Verträge nicht sofort unterschreiben

Auch wenn ein Angebot auf den ersten Blick überzeugend wirkt, sollten alle Unterlagen genau geprüft werden – am besten mit etwas zeitlichem Abstand. Erst wenn der Vertrag genau geprüft und verstanden wurde und auch das widerspiegelt, was man vereinbaren wollte, sollte er unterschrieben werden. Angebote, die nur „jetzt sofort“ gelten, sind oft nicht im Interesse der Kund:innen und ein deutliches Warnsignal. 

Widerrufsrecht prüfen

Wer einen Vertrag an der Haustür geschlossen hat, hat in der Regel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Das gilt allerdings nicht für individualisierte, maßangefertigte Produkte. Ob ein Widerrufsrecht vorliegt, sollten Verbraucher:innen vor Vertragsschluss daher immer prüfen. 

Ungewollte Besuche melden

Wer sich durch Vertreter:innen belästigt fühlt oder vermutet, Opfer eines unseriösen Geschäfts geworden zu sein, kann den Vorfall bei der Verbraucherzentrale melden. Dort erhalten Betroffene auch rechtliche 

Unterstützung.

Weitere Informationen zu Haustürgeschäften unter:

Bei Problemen mit Verträgen können sich Verbraucher:innen an die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Arnsberg wenden

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