Sauerland: Neues Angebot für Minderjährige

Jugendämter im HSK wollen eine gemeinsame Einrichtung für Kinder in Not. Das sind Minderjährige, die alleine nach Deutschland gekommen sind oder aus ihrer Familie genommen werden müssen.

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Die Jugendämter des Hochsauerlandkreises, der Städte Schmallenberg, Arnsberg und Sundern wollen eine gemeinsame Einrichtung für Kinder in Not. Das sind Minderjährige, die alleine nach Deutschland gekommen sind oder aus ihrer Familie genommen werden müssen. Das ist Thema im Haupt- und Finanzausschuss in Sundern. Ein freier Träger soll die Kinder aufnehmen und betreuen. Bislang werden sie im Heim Marienfrieden in Hüsten untergebracht. Die Fallzahlen von Kindern, die alleine einreisen, steigen, heißt es aus Sundern.

Hintergrund:

Inobhutnahme ist die vorläufige Aufnahme und Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen in einer akuten Notsituation durch das Jugendamt. Die gesetzliche Grundlage im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt. Um Inobhutnahme können Minderjährige selbst bitten oder werden von Dritten z.B. der Polizei dem Jugendamt gemeldet. Die Inobhutnahme ist ein Verwaltungsakt. Die Entscheidung, ob eine minderjährige Person in Obhut genommen wird, steht allein dem Jugendamt zu, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Minderjährige aufhält.

Gründe für Inobhutnahme

Nach Angaben des statistischen Bundesamtes sind Gründe für eine Inobhutnahme von Kindern, die hier leben eine Überforderung der Eltern/eines Elternteils, Anzeichen für Vernachlässigung, Anzeichen für körperliche Misshandlung, Beziehungsprobleme sowie Anzeichen für psychische Misshandlung.

Unterbringung im Kinderheim

Bisher wurden Kinder und Jugendliche in die Regelgruppen der stationären Einrichtung Marienfrieden des SKF in Hüsten integriert. Das sei aber nicht für alle Jugendlichen die geeignete Lösung. Zum Teil würde auch der Gruppenbetrieb gestört. Meistens würden Kinder in den Nachtstunden bzw. an Wochenenden aus der Familie genommen.

Landesweit gebe es nur eine reduzierte Anzahl an lnobhutnahmeplätzen. Aus diesem Grund nutzen Jugendämter die vor Ort angebotenen lnobhutnahmeplätze exklusiv, was die Verfügbarkeit weiter einschränkt. Insbesondere für besonders herausfordernde Jugendliche können vielfach keine Plätze gefunden werden, obwohl z.T. über 150 Einrichtungen angefragt werden. Dies führt dazu, dass lnobhutnahmeplätze länger besetzt bleiben, weil keine Anschlussmaßnahme gefunden wird.

Platzsuche oft erfolglos

Wenn ASD Fachkräfte im Bereitschaftsdienst händeringend - aber z.T. erfolglos - nach lnobhutnahmeplätzen suchten, sei das für sie und die Kinder und Jugendlichen eine große Belastung, weil die schutzbedürftigen Kinder auf jeden Fall betreut werden müssen, auch wenn keine lnobhutnahmeplätze verfügbar sind.

Gespräche der Jugendamtleiter*innen im HSK hätten gezeigt, dass alle Jugendämter im HSK ähnliche Probleme mit lnobhutnahmen und herausfordernden Jugendlichen haben. Da dem HSK der Träger, der für den HSK bisher lnobhutnahmeplätze bereithielt, den Vertrag gekündigt habe, bestehe auch beim Jugendamt des HSK dringender Handlungsbedarf. Eine gemeinsame Einrichtung erhöhe die Verfügbarkeit und senke die Kosten, da die Anzahl der gemeinsam genutzten Plätze etwas geringer ausfallen könne.

Jugendhilfeträger gehen davon aus, dass für den wirtschaftlichen Betrieb von lnobhutnahmeplätzen eine lnobhutnahmegruppe über mindestens fünf Plätze verfügen muss, heißt es. Auf der Grundlage der bisherigen Inanspruchnahme streben die Jugendämter folgende kalkulatorische lnanspruchnahmen an einer lnobhutnahmegruppe an:


• Jugendamt Hochsauerlandkreis: 3,0 Plätze


• Jugendamt Arnsberg: 2,5 Plätze


• Jugendamt Schmallenberg: 0,4 Plätze


• Jugendamt Sundern: 0,4 Plätze


Für lnobhutnahmeplätze ist ein 1:1 Personalschlüssel vorgegeben. Ein Platz würde im Jahr rund 120 000 Euro kosten.

Mit der Realisierung einer gemeinsam genutzten Einrichtung sei frühestens zu Beginn des 2. Quartals 2024 zu rechnen.

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