Neue Corona-Regeln im HSK

DEHOGA begrüßt, dass die sauerländer Hotels und Gastronomiebetriebe offen bleiben.

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Der heimische Hotel- und Gaststättenverband begrüßt, dass trotz steigender Coronazahlen alle Betriebe offen bleiben. Allerdings befürchtet der Verband Diskussionen von Betreibern mit Gästen ohne 3-G-Status. Nach der ab heute gültigen NRW-Coronaschutzverordnung müssen wir für einen Besuch im Restaurant drinnen und im Hotel geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Diese 3G-Regel tritt immer dann in Kraft wenn entweder die Inzidenz des Kreises oder die landesweite Inzidenz fünf Tage in Folge über 35 liegt. Landesweit ist dieser Status schon länger erreicht, deshalb gelten die Regeln ab heute überall in NRW.

Lockdown im Sauerland vorerst vom Tisch

Die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen oder beim Einkaufen bleibt bestehen. Dass ein weiterer Lockdown erstmal vom Tisch ist, wird auch für viele Händler eine große Erleichterung sein. Der Einzelhandelsverband im Sauerland hatte zuletzt durch die gelockerten Regeln im Sommer von Erleichterung gesprochen, allerdings auch deutlich gemacht, dass weitere größere Einschränkungen für viele Händler existenzbedrohend sein dürften.

Auch bei Veranstaltungen in Innenräumen gilt jetzt im Sauerland die 3G-Regel, zusätzlichen muss der Veranstalter bei Events drinnen ein Hygienekonzept vorlegen. Draußen gilt die 3G-Regel bei größeren Veranstaltungen ab 2.500 Zuschauern. Auch beim Sport drinnen und bei sogenannten körpernahen Dienstleistung (etwa beim Friseur) muss man geimpft, genesen oder negativ getestet sein. In Clubs, Diskos, ähnlichen Einrichtungen und bei allen Veranstaltungen mit Tanz gilt die 3G-Regel ebenfalls, allerdings hier mit der Ausnahme, dass für Getestete zwingend ein PCR-Test erforderlich ist. Ein negativer Schnelltest reicht in Diskos und ähnlichen Einrichtungen nicht mehr. Die 3G-Regel wird zurückgenommen, wenn die Inzidenz landesweit unter 35 sinkt. Die Ausnahme sind hier Einrichtungen, wo man auf besonders gefährdete Gruppen trifft: Beispielsweise bei Besuchen in Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt die 3G-Regel grundsätzlich, auch bei niedriger Inzidenz. Die Maskenpflicht gilt ebenfalls unabhängig von der Inzidenz. Die neue Coronaschutzverordnung gilt vorerst bis zum 17. September.

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