Mögliche Flüchtlingsunterkunft in Arnsberg-Oeventrop

Wird das alte Kloster in Arnsberg-Oeventrop zu einer Flüchtlingsunterkunft? Diese Frage hat zuletzt Diskussionen ausgelöst. Jetzt schaltet sich der Bürgermeister ein.

© Stadt Arnsberg

Am kommenden Montag will die Bezirksregierung Arnsberg über den aktuellen Stand der Pläne für eine sog. Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) in Arnsberg für Geflüchtete informieren. Sie hatte zuletzt nach möglichen Standorten gesucht und einen davon offenbar im alten Kloster Oeventrop gefunden. Diesen Standort stellt Arnsbergs Bürgermeister Ralf Paul Bittner jetzt in Frage. Der Grund: Die Einrichtung würde direkt an zwei Wohngebiete grenzen.

Darf Einrichtung an Wohngebiete grenzen?

Laut Bittner liegt die fragliche Liegenschaft unmittelbar angrenzend an die beiden Wohngebiete Am Klosterberg in westlicher Richtung und an die Eggesiedlung in östlicher Richtung. Weil aber eine ZUE keine reine Wohneinrichtung darstelle, sondern eher eine „soziale Einrichtung“. Eine derartige "soziale Einrichtung" ist nicht generell, sondern nur als Ausnahme in einem reinen Wohngebiet bauplanungsrechtlich zulässig. Bittner hat deswegen vor der Bürgerversammlung am Montag um eine baurechtliche Klärung gebeten.

Höchste Priorität

Wenn diese oben genannte Rechtsauffassung Bestand hat, erfolgt eine Abwägung zwischen der Bewertung der nachbarlichen Interessen, bodenrechtlich beachtlichem "Störpotential", und der Schaffung von Flüchtlings- und Asylbewerberunterkünften.

Diese Prüfung zur baurechtlichen Planungsfrage erfolgt auf persönlichen Wunsch des Bürgermeisters aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit und vor allem aufgrund des hohen Interesses der Bürgerschaft mit absoluter Priorität, um für Handlungssicherheit aller Beteiligten zu sorgen.

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