Mescheder Wahlamt informiert
Veröffentlicht: Mittwoch, 15.01.2025 11:44
Für Wahlberechtigte, die am 23.2. bei der Bundestagswahl das Wahllokal nicht persönlich aufsuchen können oder möchten, gibt es wieder die Möglichkeit der Briefwahl.

In Meschede informiert das Wahlamt über Briefwahlmöglichkeiten bei den vorgezogenen Wahlen zum 21. Deutschen Bundestag. Für Wahlberechtigte, die am 23.2. das Wahllokal nicht persönlich aufsuchen können oder möchten, gibt es wieder die Möglichkeit der Briefwahl.
Ausgabe und Versand der Briefwahlunterlagen sind erst nach Druck und Lieferung der Stimmzettel möglich - voraussichtlich ab dem 7. Februar. Voraussetzung für einen Antrag auf Briefwahl ist die Wahlbenachrichtigung. Sie soll allen Wahlberechtigten bis spätestens 2. Februar per Post zugestellt werden. Die Briefwahlunterlagen können dann durch Nutzung des aufgedruckten QR-Codes online beantragt werden. Die Unterlagen werden anschließend per Post versendet.
Angefordert werden können die Briefwahlunterlagen auch schriftlich: Entweder per Brief (Wahlbüro der Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Franz-Stahlmecke-Platz 2, 59872 Meschede) oder an wahlen@meschede.de per E-Mail. Auch in diesem Fall werden die Briefwahlunterlagen nach Eingang der Stimmzettel per Post zugeschickt. Briefwählerinnen und -wähler sollten die Versanddauer der Unterlagen über den Postweg berücksichtigen, so die Stadt. Wahlberechtigte können die die Umschläge im Wahlamt persönlich abgeben oder in den Briefkasten am Rathaus einwerfen. Wahlberechtigte können die Briefwahlunterlagen auch vor Ort im Wahlbüro beantragen und direkt im Rathaus wählen. Das Wahlbüro der Kreis- und Hochschulstadt Meschede ist ab dem 27. Januar bis einschließlich 21. Februar montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs von 8 bis 12 Uhr, donnerstags von 8 bis 17 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr (21. Februar bis 15 Uhr) und samstags von 10 bis 12 Uhr geöffnet. Letztmöglicher Termin für einen Antrag auf Briefwahlunterlagen ist Freitag, 21. Februar, bis 15 Uhr. Bei einer plötzlichen Erkrankung – die nachgewiesen werden muss – ist ein Antrag auch noch bis zum Wahlsonntag, 23. Februar, um 15 Uhr möglich.