Mehr Pflegegeld für Sauerländer
Veröffentlicht: Dienstag, 02.01.2024 00:00
Gute Nachrichten für alle Pflegebedürftigen und Pflegenden im Hochsauerlandkreis. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen werden in diesem Jahr angehoben.
Hintergrund ist eine Änderung im Pflegeunterstützungsgesetz. Seit Anfang des Jahres ist zum Beispiel das Pflegegeld erhöht worden. Diese Leistung erhalten Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad zwei, die zu Hause zum Beispiel von Angehörigen gepflegt werden. Ab Pflegegrad zwei gibt es monatlich 332 Euro (bislang 316 Euro). Bei Pflegegrad drei sind es 573 Euro (bislang 545 Euro), bei Pflegegrad vier 765 Euro (728 Euro) und bei Pflegegrad fünf 947 Euro (901 Euro). Eine weitere Erhöhung des Pflegegeldes ist für 2025 geplant.
Höhere Pflegeleistungen
Wie beim Pflegegeld gibt es auch mehr Geld für Pflegesachleistungen. Das beinhaltet zum Beispiel Hilfen im Haushalt und die so genannte häusliche Betreuung. Ab Pflegegrad zwei erhalten Sauerländer 761 Euro (bislang 724 Euro), bei Pflegegrad drei 1.432 Euro (1.363 Euro), bei Pflegegrad vier 1.778 Euro (1.693 Euro) und bei Pflegegrad fünf 2.200 Euro (2.095 Euro). Auch hier sollen die Leistungen 2025 nochmal angehoben werden
Mehr Geld für Verhinderungspflege
Wenn Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene pflegebedürftig sind, werden sie oft von ihren Eltern gepflegt. Ist das für einen gewissen Zeitraum nicht möglich, müssen Ersatzpflegekräfte einspringen. Die pflegenden Angehörigen können ab diesem Jahr bis zu 3.386 Euro pro Kalenderjahr für die Verhinderungspflege beanspruchen. Zum 1. Januar 2025 soll dieser Betrag auf 3.539 Euro steigen.
Auch für die vollstationäre Pflege gibt es mehr Geld
Ab diesem Jahr erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 höhere Zuschläge von den gesetzlichen Krankenkassen, wenn die Personen in einer vollstationären Pflegeeinrichtung untergebracht sind. Die Höhe des Leistungszuschlags hängt dabei davon ab, wie lange eine Person bereits im Heim lebt. Er steigt mit der Pflegedauer. Je nach Aufenthaltsdauer gelten folgende Beträge: Bis zwölf Monate: 15 Prozent (bislang fünf Prozent), bis 24 Monate: 30 Prozent (25 Prozent), bis 36 Monate: 50 Prozent (45 Prozent), über 36 Monate: 75 Prozent (70 Prozent). Die Abrechnung erfolgt zwischen der Pflegeeinrichtung( z.B. Altenheim) und Pflegekasse. Pflegebedürftige Personen brauchen sich darum nicht zu kümmern.