Mehr kleine Waffenscheine im HSK

Im Hochsauerlandkreis gibt es 2850 kleine Waffenscheine

Das Angebot eines Neheimer Fachgeschäftes an Schreckschußpistolen.
© Radio Sauerland

Gaspistolen, Signal- oder Schreckschusswaffen - für diese Waffen ist ein kleiner Waffenschein nötig. 2850 Menschen im Hochsauerlandkreis haben so einen Schein. Rund 150 mehr als im vergangenen Jahr. und 850 mehr als Ende 2020. Wer den kleinen Waffenschein beantragt muss mindestens 18 Jahre alt sein. Die Kreisverwaltung prüft, ob der Antragsstelle für das Führen so einer Waffe geeignet ist. Den größten Run auf den kleinen Waffenschein gab es im Hochsauerlandkreis 2016 nach den Übergriffen zum Jahreswechsel in Köln. NRW-weit gibt es soviel kleine Waffenscheine wie nie.

Vor dem Hintergrund der Silvester-Übergriffe auf Einsatzkräfte und der Bedrohung durch Reichsbürger wird aktuell das Waffenrecht diskutiert.

Polizei im Sauerland fordert schon länger den Verkauf von Schreckschusswaffen einzuschränken

In der Silvesternacht 2019/2020 war ein 31-jähriger Mann vor der Schützenhalle in Sundern-Hachen mit einer Schreckschusswaffe angeschossen worden. Zum Glück wurde er dabei nur leicht verletzt. Schon nach diesem Vorfall hatte die Gewerkschaft der Polizei im Hochsauerlandkreis gefordert, den Verkauf von Schreckschusspistolen einzuschränken.

An manchen NRW-Bahnhöfen gibt es Waffenverbotszonen

Die Bundespolizei hat angekündigt, dass jeweils für die Wochenenden vom 06. Januar bis zum 08. Januar sowie vom 13. Januar bis zum 15. Januar zwischen 18:00- 02:00 Uhr angeordnet ist, dass in den Hauptbahnhöfen Köln, Bonn und Siegen, sowie am Bahnhof Siegburg/Bonn kein gefährlicher Gegenstand griffbereit mitgeführt werden darf.


Die Bundespolizei wird das Verbot überwachen und daher verstärkt kontrollieren und Bahnreisende ansprechen. Bei Verstößen droht ein Platzverweis, ein Zwangsgeld oder die Anregung eines Hausverbots sowie eines Beförderungsausschlusses durch die Eisenbahnverkehrsunternehmen.


Neben den Waffen aus den Anlagen des Waffengesetzes zielt die Allgemeinverfügung grundsätzlich auf alle Gegenstände ab, welche dafür geeignet sind, schwere Verletzungen herbeizuführen. Das kann eben auch ein Schraubenzieher, ein Baseballschläger oder das Küchenmesser sein.

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