Maskenpflicht in Bus und Bahn

Maskenpflicht sei nur schwer zu kontrollieren, sagt die Lokführergewerkschaft im HSK. Seit heute drohen 150 Euro Bußgeld für Maskenverweigerer.


Ein kranker Mann fühlt sich schlecht – er trägt eine Atemschutzmaske gegen Infektionen.
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Bei der Deutschen Bahn fehlt Personal, um die Maskenpflicht zu kontrollieren. Das ist die Einschätzung der Lokführergewerkschaft im HSK. Wer von heute an ohne Mund-Nasen-Bedeckung in Bus und Bahn unterwegs ist, muss laut Corona-Verordnung des Landes 150 Euro zahlen.

Das sei sinnvoll, aber nicht umsetzbar, sagte Michael Gerhards, der Chef der Lokführergewerkschaft im HSK. Für die Kontrolle seien die Zugbegleiter zuständig, die Deutsche Bahn will dafür aber auch die Bundespolizei einsetzen. In den Zügen auf der Oberen Ruhrtalbahn sind aber nur in jedem zweiten Zug überhaupt Zugbegleiter unterwegs.


Bahnreisende müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung nicht nur in den Zügen sondern auch auf dem Bahnsteig und im Bahnhof tragen. Auch die Busverkehrsgesellschaft Ruhr-Lippe ist skeptisch, ob sich in den Bussen die Maskenpflicht 100prozentig durchsetzen lässt.

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