Lückenschluss zwischen Neheim und Menden

In Arnsberg sorgt der geplante Lückenschluss zwischen Neheim und Menden für Diskussionsstoff.

© Gruppeninitiative gegen den Bau der A46

In Arnsberg wird aktuell kontrovers darüber diskutiert, ob der Lückenschluss zwischen Neheim und Menden wünschenswert ist oder nicht. Die Stadt Arnsberg möchte den Lückenschluss verhindern. Auch die betroffenen Stadtteile sollen über ihre Bezirksausschüsse Stellung zu dem Projekt nehmen. Heute ist das Thema im Neheimer Bezirksausschuss.

IHK und FDP gegen vorschnelle Entscheidung

Die IHK in Arnsberg hält eine Entscheidung gegen die Anbindung zum jetzigen Zeitpunkt für vorschnell. Diese Ansicht vertritt auch die Arnsberger FDP-Ratsfraktion. Die heimische Wirtschaft brauche eine gute Verkehrsanbindung, so IHK und FDP. Auch wenn später Fahrzeuge mit E- oder Wasserstoffantrieb unterwegs seien, denn Straßen würden nicht mehr nur für Verbrenner-PKW und -LKW gebaut.

Lückenschluss ist im vordringlichen Bedarf

Der Lückenschluss im Fernstraßennetz zwischen Hemer und Neheim wurde als vordringlicher Bedarf im Bundesverkehrswegeplan 2030 eingestuft. Nach der letzten Bundestagswahl steht eine unter ökologischen Gesichtspunkten durchzuführende Überarbeitung des bestehenden Bundesverkehrswegeplans noch aus. Die Einstufung des Lückenschlusses im Bundesverkehrswegeplans erfolgt als vierspurige Bundesautobahn 46 von Hemer nach Menden und als dreispurige Bundesstraße 7 von Menden nach Arnsberg-Neheim mit Anschluss an die A445. Das Gesamtprojekt läuft unter dem Namen 46sieben.



Aktueller Planungsstand laut Verwaltungsvorlage

Die 2018 wieder aufgenommenen Planungen zum Bau der A 46 zwischen Hemer und Neheim gab es bereits 1979 im Flächennutzungplan der Stadt Arnsberg. Damals war eine den Luerwald durchschneidende Trasse und ein Autobahndreieck im Neheimer Binnerfeld im Bereich des Freibades geplant. Eine weitere Trassenvariante kam vor mehr als zehn Jahren dazu. Sie umkurvt großräumig den Luerwald und die Arnsberger Siedlungsgbiete und tangiert das Gebiet der Stadt Arnsberg lediglich im Bereich des Flugplatzes Arnsberg-Menden.

Seit 2020 laufen die Grundlagenermittlungen im zu betrachtenden Planungskorridor. Neben der Überprüfung technischer Zwänge, die die Linienführung beeinflussen könnten, werden zurzeit schützenwerte Tiere- und Pflanzenarten kartiert. Diese sogenannte Flora- und Faunakartierung dient als Daten- und Beurteilungsgrundlage für die Umweltverträglichkeitsprüfung, FFH- Verträglichkeitsprüfung und für einen Artenschutzfachbeitrag.

Raumwiderstandsanalyse

Nach erfolgter Grundlagenermittlung wird mit Hilfe der sogenannten Raumwiderstandsanalyse eine Linienführung ermittelt. Der Raumwiderstand ist ein Indikator dafür, wie schwierig es ist, eine geplante Trasse zu realisieren. Neben dem Schutzgut Mensch, werden auch die Schutzgüter Luft, Klima, Wasser, Boden, Fläche, Landschaft, Tiere, Pflanzen sowie das kulturelle Erbe betrachtet.

Da es keine konfliktfreie Linie in dem vorliegenden Untersuchungsgebiet gibt, findet im Rahmen der Linienfindung eine Abwägung zwischen den verschiedenen negativen Auswirkungen auf die jeweiligen Schutzgüter statt. Die ersten Ergebnisse sollen mit der Erstellung der Raumwiderstandskarte bald vorliegen.

Mit Abschluss der Linienfindung wird für diese sogenannte Vorzugsvariante eine Entwurfsplanung erarbeitet, die anschließend in das Planfeststellungsverfahren eingeht. Wird im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens die Zulässigkeit des Vorhabens festgestellt, erhalten die Autobahn GmbH und Straßen.NRW als Vorhabenträger das Baurecht.

Begründung des Beschlussvorschlags - Stellungnahme der Verwaltung

In seiner Sitzung vom 25.9.2018 beschloss der Rat der Stadt Arnsberg auf Grundlage der Beschlussvorlage zur Arnsberger Nachhaltigkeitsstrategie, u.a. zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels 13 – Maßnahmen zum Klimaschutz – beizutragen. Das Nachhaltigkeitsziel 13 will den globalen Temperaturanstieg auf 1,5 Grad Celsius begrenzen und die globale Treibhausgasneutralität bis zur Jahrhundertmitte erreichen.

Die Stadt sagt, dass der Neubau der A 46 / B7n sowohl den Arnsberger Nachhaltigkeitszielen als auch dem geltenden Bundes-Klimaschutzgesetz entgegensteht. Ferner stehe der Bau auch dem Ratsbeschluss vom März 2017 zum Masterplan Mobilität entgegen. Der sagt, der Anteil des MIV an der Verkehrsmittelwahl soll bis 2030 von 71 % auf 50 % gesenkt werden. Der Bau der A46 / B7n würde das konterkarieren. Die Abstufung von Autobahn zu Bundesstraße zwischen Menden und Arnsberg und die Erweiterung des Untersuchungsraumes bereits in diesem frühen Stadium der Planung zeige, dass es keine konfliktfreie Linie geben werde.

Lediglich irgendeinen Lückenschluss zu erzielen, verhärte den Eindruck, dass dies keine Autobahn zur Entlastung der Region sei, sondern in Verbindung mit dem gleichzeitig angestrebten Lückenschluss zwischen der A 2 und der A 445 eine großräumige Umfahrung der Autobahnkreuze Kreuz Dortmund-Unna, Westhofener Kreuz und Kamener Kreuz für die Transitverkehre geschaffen werden soll. Dadurch werde der Bau der A 46 / B7n viel Verkehr in die Region ziehen. Für die hiesige Wirtschaft sei nur mit Fahrzeitverkürzungen für Ziele im Südwesten zu rechnen.

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