Leistungen für Asylbewerber im Hochsauerlandkreis

Während der Flüchtlingskrise 2015 erreichten die Asylbewerberleistungen im HSK ihren Höhepunkt

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Im Hochsauerlandkreis haben im vergangenen Jahr 1.555 Menschen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen. Das sind mehr als im vergangenen Jahr(1.355), aber wesentlich weniger als zum Höhepunkt der Flüchtlingskrise 2015. Das zeigt die Landesstatistik von IT.NRW. Damals bekamen über 4.748 Geflüchtete Leistungen. 2016 noch 3.239.

Landesweit bekommen am häufigsten Menschen aus Syrien und der Türkei Unterstützung.

NRW

Ende 2023 haben 103 650 Menschen Leistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs (sogenannte Regelleistungen) nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Nordrhein-Westfalen bezogen.

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 3 300 Personen bzw. 3,1 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. 30,8 Prozent der Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem AsylbLG waren minderjährig,

67,7 Prozent im Alter von 18 bis unter 65 Jahren und 1,5 Prozent hatten das fünfundsechzigste Lebensjahr überschritten.

Mit 62,8 Prozent waren mehr als drei Viertel der Personen mit Leistungsbezug männlich.

Am häufigsten bezogen Menschen aus Syrien und der Türkei Leistungen

Die fünf häufigsten Herkunftsländer der Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz waren 2023 Syrien, Türkei, Irak, die Ukraine und Afghanistan.

Mehr als die Hälfte (53 865 Personen bzw. 52,0 Prozent) aller Personen mit Leistungsbezug kommen aus diesen Ländern.


Personen mit Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten ein Beschäftigungsrecht, falls sie nicht schon erwerbstätig sind. Wenn sie auf staatliche Hilfe angewiesen sind, erhalten sie Leistungen nach dem SGB II („Bürgergeld”) und nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

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