Knöllchen-Streit am BGH

Der Fall einer Falschparkerin kommt erneut vor das Landgericht Arnsberg.

Eine Politesse stellt einem Parksünder ein Bußgeld aus (Symbolbild).
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Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat über einen Parkplatzstreit im Sauerland mit einem Grundsatzurteil entscheiden. Falschparker auf Privatparkplätzen können sich künftig nicht mehr vor einem Knöllchen drücken, wenn sie behaupten, sie hätten ihr Auto dort nicht selbst abgestellt. Ausgangspunkt des Prozesses ist ein Fall aus Hüsten. Einer Sauerländerin wird u.a. vorgeworfen, dort falsch geparkt zu haben. Deshalb soll sie über 200 Euro bezahlen. Sie bestreitet, das Auto zu dieser Zeit gefahren zu haben. Die BGH-Richter haben entschieden, dass sich das Landgericht Arnsberg erneut mit dem Fall beschäftigen muss. Die Klägerin soll dort beweisen, dass sie nicht am Steuer saß oder sagen, wer der Fahrer war.

Arnsberger Amts- und Landgericht wiesen Klage ab

Der Fall ging erst vor das Amtsgericht, dann vor das Landgericht Arnsberg. Mittlerweile sind neben den Kosten für das Falschparken auch noch Kosten für Halteranfragen und Inkassogebühren dazugekommen. Der private Betreiber forderte dafür insgesamt rund 200€ von der Angeklagten. Weil aber nicht geklärt werden konnte, wer tatsächlich am Steuer saß, wies das Gericht die Klage des Parkplatzbetreibers auf Zahlung ab.

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