Jugendamt des Hochsauerlandkreises neu aufgestellt

2014 hatte der Hungertod eines kleinen Jungen in Winterberg Bestürzung ausgelöst. Auch einer Mitarbeiterin des Jugendamtes war eine Mitschuld vorgeworfen worden. Seitdem hat sich beim Kreisjugendamt vieles verändert.

Mehr Mitarbeiter, neue Strukturen und Qualitätsstandards - seit dem Hungertod eines zweijährigen Jungen in Winterberg im Jahr 2014 hat sich das Jugendamt des Hochsauerlandkreises neu aufgestellt. Mehrere Fachkräfte müssen nun einschätzen, wie stark ein Kind oder Jugendlicher gefährdet ist. Bei Hausbesuchen gilbt es das 4-Augen-Prinzip. Für alle Mitarbeiter des Jugendamtes gibt es verbindliche Handlungsanweisungen, die heute im Kreisjugendhilfeausschuss vorgestellt werden.

Schutz für Kinder und Unterstützung für Eltern

Die Handlungsanweisung berücksichtigt wesentliche Erkenntnisse aus dem o.g. juristischen Verfahren sowie rechtliche Änderungen aus dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz. Neben den verpflichtenden Fallkonferenzen und Durchführung von gemeinsamen Hausbesuchen („4- Augen-Prinzip“) wird zukünftig auch der Bereitschaftsdienst in Doppelbesetzung durchgeführt.

Diese Handlungsanweisung regelt das interne Vorgehen, das beim Bekanntwerden von Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung im Jugendamt des Hochsauerlandkreises anzuwenden ist. Sie gibt allen Beschäftigten des Jugendamtes verbindliche Anweisungen, denen in der angegebenen Art und Weise Folge zu leisten ist und hat damit zwei Zielrichtungen: - Sie dient in aller erster Linie dazu, Kinder zu schützen und Eltern in schwierigen Lebenslagen zu unterstützen, - gleichzeitig aber auch individuelles sowie organisationales Handeln sicherzustellen.

Quelle: Hochsauerlandkreis

Jugendamtsmitarbeiterin vor Gericht

Einer Mitarbeitern des Jugendamtes war eine Mitschuld am Tod des Kleinkindes vorgeworfen worden. Sie stand deshalb auch vor Gericht. In erster Instanz war die Jugendamtsmitarbeiterin wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. In der Urteilsbegündung des Medebacher Amtsgerichts hieß es: "aufgrund ihrer dienstlichen Stellung hätte sie den Tod des Jungen und auch die Mangelernährung seiner 9 Monate alten Schwester verhindern müssen und verhindern können.

Die Jugendamtsmitarbeiterin ging vor dem Landgericht Arnsberg in Berufung. Dort wurde die 31-jährige zu einer Geldstrafe verurteilt.

Die Mutter des verhungerten Jungen war schon im Juni 2018 vom Landgericht Arnsberg zu einer Haftstrafe von drei Jahren und 6 Monaten verurteilt worden.

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