Bundestagswahl: Sauerländer können Briefwahl beantragen

Seit heute nehmen die Städte und Gemeinden Briefwahlanträge entgegen. Die Unterlagen kommen wohl erst im Februar.

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Noch 6 Wochen bis zur Bundestagswahl im Sauerland: Wer bei uns schon vorher per Briefwahl wählen möchte, kann seit heute seine Briefwahlunterlagen anfordern. Darauf weist die Stadt Arnsberg hin. Das geht entweder online oder per Post. Eile besteht nicht: Die Briefwahlunterlagen werden in Arnsberg vermutlich erst ab dem 7. Februar verschickt. Noch sind die Stimmzettel nicht geliefert. Die Gemeinde Bestwig rechnet mit den Stimmzetteln erst am 10. Februar. Erst danach können sie an die Wahlberechtigten verschickt werden.

Die Zahl der Briefwähler im Hochsauerlandkeis nimmt seit Jahren zu.




Briefwahl beantragen – so funktioniert’s

Um sich die Briefwahlunterlagen zuschicken zu lassen, gibt es mehrere Möglichkeiten:

Briefwahlunterlagen online anfordern

Die Briefwahlunterlagen können ab dem 13. Januar 2025 online – bis zum 18. Februar 2025, 12 Uhr – angefordert werden.

Zudem sind die Wahlbenachrichtigungen, die von Sauerländer noch verschickt werden, mit einem QR-Code ausgestattet, der z.B. mit der Handykamera gescannt werden kann und die Wahlberechtigten direkt zu dem Online-Antrag weiterleitet. Die Unterlagen werden anschließend per Post versendet.

Antrag per E-Mail oder Post – Unterlagen per Post

Wahlberechtigte Personen können die Briefwahlunterlagen schriftlich in den Wahlbüros der Städte und Gemeinden anfordern und dazu die Wahlbenachrichtigung benutzen.

Briefwahl persönlich beantragen und vor Ort wählen

Darüber hinaus können Wahlberechtigte den Wahlschein persönlich in einem Direktwahlbüro beantragen und vor Ort ihre Stimme abgeben. Dabei muss lediglich der Personalausweis vorgelegt werden.


Die roten Wahlbriefe mit den ausgefüllten Briefwahlunterlagen können im Inland unfrankiert in jeden Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen werden.

Briefwähler:innen müssen unbedingt darauf achten, den Wahlbriefumschlag rechtzeitig abzuschicken oder einzuwerfen. Berücksichtigt werden alle Wahlbriefe, die bis einschließlich Samstag, 22. Februar, postalisch bei der Stadt oder Gemeinde eingehen oder bis spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr in einem Briefkasten bei der Stadt oder Gemeinde landen. Später zugegangene Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden.

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