Bestwig: Zahlen zur Lärmbelastung durch A46 fehlen

Bestwig muss einen Lärmaktionsplan aufstellen. Weil keine aktuellen Daten zur Lärmbelastung durch das neue Teilstück der A46 zwischen Velmede und Nuttlar vorliegen, ist das schwierig.

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2019 ist das Autobahnstück zwischen Bestwig-Velmede und Nuttlar freigegeben worden. Seitdem hat sich die Lärmbelastung für die Anwohner an der ehemaligen B7 halbiert. Allerdings fahren durch Bestwig immer noch rund 8200 Fahrzeuge im Schnitt täglich unterwegs. Welchen Lärm das neue A46 Stück verursacht, ist noch nicht untersucht worden. Deshalb fällt es der Gemeinde Bestwig schwer einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Aktuelle Zahlen gibt es erst 2025. Erst wenn Erkenntnisse über die tatsächliche Lärmbelastung der Bestwiger vorliegen, will die Gemeinde konkrete Maßnahmen zur Minderung des Verkehrslärms vorlegen. Der Lärmaktionsplan Teil 5 ist erst im Jahr 2029 fällig.

Heute Abend ist der Lärmaktionsplan Thema im Rat Bestwig.

Allgemeine Maßnahmen um Verkehrslärm zu reduzieren:

Für die Gemeinde Bestwig gibt das Fachbüro RP Schalltechnik in Osnabrück einige allgemeine Empfehlungen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm. Diese gelten auch außerhalb der untersuchten Hauptverkehrsstraße:


• Es wird unterstellt, dass sich die Fahrbahnoberfläche aller untersuchten Streckenabschnitte in einen ordnungsgemäßen Zustand befindet oder regelmäßig ersetzt wird, so dass Ausbesserungen oder Fahrbahnsanierungen in der Aktionsplanung nicht einzeln betrachtet werden. Es wird empfohlen, die Fahrbahnoberflächen inner- und außerorts immer in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten, so dass neben den Abrollgeräuschen der Fahrzeuge keine weiteren Geräusche entstehen.

• Für geplante Fahrbahnerneuerungen wird angeregt, je nach Verkehrsbelastung und Straßengattung lärmmindernde Fahrbahnoberflächen einzusetzen. Das Umweltbundesamt empfiehlt, bei allen Sanierungen, Erweiterungen und Neubauten eine lärmarme Bauweise als Standard einzuführen.

• Die Planung neuer Baugebiete und Baumaßnahmen an Bestandsgebäuden unterliegen dem BImSchG sowie den entsprechenden Richtlinien. Somit wird bei neuen Bautätigkeiten Lärmvorsorge betrieben.

• Angebote zur Vermeidung von Pkw-Fahrten: Ein Umsteigen auf den ÖPNV im Quell-Zielverkehr und die Nutzung des Fahrrads bzw. das Zufußgehen im Binnenverkehr ist zwecks Lärmvermeidung zu fördern.

• Kontrolle der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten: Es wird empfohlen, an neuralgischen Straßenabschnitten Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen und zeitweise digitale Hinweistafeln zu installieren, auf denen die gefahrene Geschwindigkeit angezeigt wird.

• Die Verstetigung des Verkehrsflusses in den Ortsdurchfahrten ist ein Mittel, um die vom fließenden Verkehr ausgehenden Emissionen zu reduzieren. Straßen.NRW ist allgemein bestrebt, die Koordinierung der Schaltungen der Lichtsignalanlagen auf den Bundes- und Landesstraßen zu optimieren, um schädliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden.

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