Ab Samstag viele Lockerungen im HSK
Veröffentlicht: Freitag, 11.06.2021 09:38
Der HSK ist ab morgen in Inzidenzstufe 1

Ab morgen gibt es bei uns im Sauerland weitere Corona-Lockerungen zum Beispiel beim Sport, im Freibad oder bei Treffen. Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei uns stabil unter 35. Daher fällt der Kreis ab morgen unter die Inzidenzstufe 1 der Coronaschutzverordnung. Arnsbergs Bürgermeister Bittner freut sich über die Entwicklung, ruft aber dazu auf die Corona-Regeln weiter zu befolgen. Die Pandemie sei noch nicht vorbei. Viele Menschen bei uns warteten weiter auf eine Impfung und müssten weiter vor einer Infizierung geschützt werden.
Was ist erlaubt und was nicht
Wir im HSK fallen ab morgen unter die Stufe 1: Inzidenz bis 35
Ausgangsbeschränkungen: Keine
Kontaktbeschränkungen: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus 5 Haushalten. Erlaubt sind zudem Treffen mit bis zu 100 Personen aus beliebig vielen Haushalten, die negativ getestet sind (oder nachweislich geimpft/genesen).
Außerschulische Bildung: Am festen Sitzplatz ohne Maske möglich, im Innenbereich zusätzlich mit Test (oder nachweislich geimpft/genesen). Bei landesweiter Inzidenz unter 35 entfällt Testpflicht.
Kinder- und Jugendarbeit: Gruppenangebote mit bis zu 30 jungen Menschen im Innenbereich und mit bis zu 50 im Außenbereich ohne Altersbegrenzung und ohne Test sind erlaubt.
Kultur: Veranstaltungen außen und innen möglich. In Theatern, Opernhäusern und Kinos mit bis zu 1.000 Besuchenden (negativ getestet, geimpft/genesen) mit Sitzordnung nach Schachbrettmuster. Nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb mit Einschränkungen wieder möglich.
Sport: Kontaktsport außen und innen möglich mit bis zu 100 Menschen (getestet, genesenen/geimpft).
Bei Sportveranstaltungen gilt: Im Außenbereich erlaubt mit mehr als 1.000 Zuschauer*innen; im Innenbereich bis zu 1.000 Zuschauer*innen. Im Innenbereich ist ein Sitzplan notwendig, bei festen Sitzplätzen mit Schachbrettmuster und bei freier Bestuhlung mit den allgemein gültigen Abstandsregeln.
Freizeit: Freibad-Besuche ohne Test möglich. Bordell-Besuche mit Test (oder geimpft/genesen). Clubs und Diskotheken im Außenbereich mit bis zu 100 Menschen (getestet, geimpft/genesen). Bei landesweiter Inzidenz unter 35, im Innenbereiche mit beliebig vielen Menschen (getestet, geimpft/genesen), sofern ein genehmigtes Konzept vorliegt.
Einkaufen: Keine Sonderregeln für Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmeter.
Tagungen und Kongresse: Im Außen- und Innenbereich mit bis zu 1.000 Menschen (getestet, geimpft/genesen).
Private Veranstaltungen (ohne Partys): Bis zu 250 Gästen im Außenbereich ohne Test möglich, bis zu 100 Gäste (getestet, geimpft/genesen) im Innenbereich.
Partys: Bis zu 50 Gäste im Innenbereich und bis zu 100 Gäste im Außenbereich (in beiden Fällen getestet, geimpft/genesen)
Gastronomie: Bei landesweiter Inzidenz unter 35 kein Test in Innengastronomie erforderlich.
Tourismus: Busreisen sind ohne Kapazitätsbegrenzung möglich, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit einer Inzidenz bis 35 kommen.
Welche Corona-Maßnahmen gelten, hängt von der jeweiligen 7-Tage-Inzidenz ab. Maßgeblich sind die Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI).
Es gelten die folgenden Schwellenwerte:
• Stufe 1: Inzidenz bis 35
• Stufe 2: Inzidenz 35,1 bis 50
• Stufe 3: Inzidenz 50,1 bis 100
• Notbremse: Inzidenz über 100
Lockerungen bei stabiler 5-Tage-Inzidenz
Lockerungen treten dann in Kraft, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten ist und dies durch das Land NRW festgestellt wurde. Sie gelten dann ab dem übernächsten Tag.
Rückkehr zu Schutzmaßnahmen bei 3-Tage-Überschreitung der Inzidenzen
Wird die Inzidenz von 35, 50, 100, 150 oder 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten, treten nach offizieller Feststellung des Landes NRW am übernächsten Tag wieder strengere Regeln zum Schutz vor dem Corona-Virus in Kraft.