Winterberg in der Kritik

Bund der Steuerzahler NRW kritisiert überhöhte Abwassergebühren in Winterberg

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Winterberg gehöre zu den Kommunen in Nordrhein-Westfalen die bei der Kalkulation ihrer Abwassergebühren einen rechtswidrigen Zinssatz zugrunde legen. Das sagt der Bund der Steuerzahler NRW. Winterberger müssten deshalb überhöhte Abwassergebühren zahlen, heißt es. Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW) unterstützt einen Musterprozess gegen realitätsferne Zinsen bei der Abwassergebührenkalkulation und ruft alle Gebührenzahler im Land auf, gegen ihre Bescheide über die Abwassergebühren 2021 Widerspruch einzulegen.


„Die Rechtsprechung lässt einen Zinssatz von maximal 5,92 Prozent auf das Eigenkapital zu – also das Geld, das die Kommunen in ihr Kanalnetz und ihre Kläranlagen investiert und dort gebunden haben“, so der Vorsitzender des BdSt NRW Steinheuer. „Einige Städte und Gemeinden legen ihrer Kalkulation aber einen höheren Zinssatz zugrunde. Das ist rechtswidrig. Deshalb empfehlen wir den Gebührenzahlern ganz besonders in diesen Städten und Gemeinden, Widerspruch gegen ihre Abwassergebührenbescheide 2021 einzulegen.“

Es handelt sich um folgende Kommunen:

Dorsten (5,96%)

Alfter, Altenbeken, Detmold, Enger, Erwitte, Gummersbach, Hückeswagen, Kevelaer, Kreuztal, Legden, Petershagen, Rheurdt, Saerbeck, Sassenberg, Tecklenburg, Versmold, Warburg, Werther, Winterberg (jeweils 6%)

Velbert (6,08%)

Merzenich (6,24%)

Oerlinghausen (6,7%)

Alsdorf (7%)


Bund der Steuerzahler rät zu Widerspruch

Wenn die Kommunen nach einem Urteil im Musterprozess ihre Kalkulationen überarbeiten müssten, wirkten sich diese Änderungen bei den Gebührenzahlern erst in Zukunft aus, heißt es.

Wer in diesem Jahr schon profitieren möchte, sollte also Widerspruch einlegen. Wichtig sei vorher die Abwassergebühren zunächst in voller Höhe zu zahlen.

„Wir appellieren an die Kommunen, die Bearbeitung der Widersprüche bis zum Urteil auszusetzen. So wird unnötiger bürokratischer Aufwand vermieden“, sagt Steinheuer.

Ein Widerspruchsformular stellt der Bund der Steuerzahler NRW in seinem Internetauftritt zum kostenlosen Download bereit: www.steuerzahler.de/nrw/abwasser

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