Sauerland: Kontrollen bei Schweinehaltern
Veröffentlicht: Mittwoch, 13.07.2022 00:00
Bislang keine Fälle von Afrikanischer Schweinepest im HSK. Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Hochsauerlandkreises kontrolliert vorsorglich schweinehaltende Betriebe.

Das Veterinäramt im HSK kontrolliert aktuell verstärkt Betriebe, die Schweine halten. Im Hochsauerlandkreis gibt es aktuell 283 schweinehaltende Betriebe. Auch wenn bislang keine Fälle von Afrikanischer Schweinepest im Hochsauerlandkreis aufgetreten sind, lege das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Hochsauerlandkreises vorsorglich den Schwerpunkt seiner aktuellen Kontrollen auf schweinehaltende Betriebe, so der Kreis. Es gehe in erster Linie um die Umsetzung und Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen im Betrieb. Sowohl Schweinehalter, Mitarbeiter, der behandelnde Tierarzt sowie die Jägerschaft sind aufgerufen, die höchste Hygienestufe einzuhalten. Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist keine zwischen Tier und Mensch übertragbare Infektionskrankheit.
Hintergrund:
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. Eine Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Kadavern, die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen bzw. Schweinefleischzubereitungen sowie andere indirekte Übertragungswege (Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände einschl. Jagdausrüstung, landwirtschaftlich genutzte Geräte und Maschinen, Kleidung). Der Kontakt mit Blut ist der effizienteste Übertragungsweg. Nach einer Infektion entwickeln die Tiere sehr schwere, aber unspezifische Allgemeinsymptome. (Quelle: Friedrich-Loeffler-Institut).
Regeln zum Schutz des Tierbestands laut Kreisverwaltung:
Jeglichen Kontakt mit Wildschweinen verhindern
Keine Speisereste und Küchenabfälle verfüttern
Strikte Trennung zwischen Straßen- und Stallkleidung beachten
Hände waschen, Schuhe desinfizieren
Einstreu und Futter vor Wildschweinen schützen
Sicherung vor unbefugtem Betreten
Gerätschaften und Fahrzeuge reinigen
Desinfizieren Kadaver in geschlossenen Behältern lagern
Regelmäßige Schadnagerbekämpfung
Stall für Haustiere, Vögel und Schadnager unzugänglich machen