Sauerland: Fazit der Kapitänsregel auf dem Fußballplatz

Kapitänsregel wird von den Schiedsrichtern auf Sauerländer Fußballplätzen mit Augenmaß angewendet

© Fußball- und Leichtathletik in Westfalen

Im Sauerländer Amateurfußball gilt seit Beginn dieser Saison die Kapitänsregel. Bedeutet: Bei strittigen Szenen darf nur noch der Mannschaftskapitän beim Schiedsrichter meckern. Andere Spieler, die sich direkt beim Schiri beschweren, können mit einer gelben Karte belegt werden. Markus Isenberg, der Chef des Kreisschiedsrichterausschusses zieht eine erste positive Bilanz: Die Kapitänsregel sei eine gute Hilfe für die Schiedsrichter und werde von ihnen mit Augenmaß angewendet. Allerdings nur in spielentscheidenden Situationen. Zum Beispiel, wenn sich nach dem Vergeben einer Roten Karte ein Pulk um den Schiedsrichter bildet. Er tritt dann nur mit dem Mannschaftskapitän in den Dialog und kann andere Spieler, die den Schiedsrichter bedrängen, mit einer gelben Karte sanktionieren.

Die Hoffnung von Markus Isenberg, dass die Kaptitänsregel zu kürzeren Nachspielzeiten führt, hat sich nicht erfüllt. Die Kaptitänsregel war in diesem Jahr bei der Fußball Europameisterschaft in Deutschland eingeführt worden. Die Amateurligen hatten sie dann in der neuen Saison 2024/25 übernommen.

DFB-Stopp-Konzept

Seit Anfang der Saison dürfen die Schiris auch das DFP-Stopp-Konzept einsetzten. Das soll Bedrohungen, körperliche Gewalt und Spielabbrüche verhindern. Mit einer speziellen Geste können die Schiedsrichter bei Rudelbildung die Mannschaften in ihre Strafräume schicken und so das Feuer rausnehmen.

Dieses Instrument werde von den Schiris sehr selten und mit Bedacht eingesetzt, so Isenberg. Nur wenn ein Spielabbruch droht. In solchen Fällen habe das DFP-Stopp-Konzept die Gemüter schon beruhigt.

Isenberg bedauert, dass das Kreissportgericht im Hochsauerlandkreis immer noch so viele Verhandlungen wegen Gewalt auf dem Fußballplatz auf den Tisch bekommt. Auf Verbandsebene seien die Sitzungen zurück gegangen. Der Vorsitzende des Kreisschiedrichterausschusses appelliert an alle Beteiligten, ihre Konflikte nicht gewaltätig auf dem Fußballplatz auszutragen.

In der Saison 202/23 musste sich das Kreissportgericht bei uns mit 25 Fällen befassen, in denen Schiedsrichter bedroht worden waren.

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