Sauerland: Cyber-Attacke und die Folgen

Der Kreisauschuss des Hochsauerlandkreises wird heute über die Auswirkungen der Cyberattacke im Oktober 2023 informiert

Bis Ende September hat der Ausfall aller digitalen Systeme den Kreis nach Schätzungen 2,8 Millionen Euro gekostet. Ob der entstandene Schaden beim kommunalen Dienstleister Südwestfalen IT geltend gemacht werden kann, prüfen aktuell die Rechtsämter der Kreise in Südwestfalen, so die Kreisverwaltung. Die Cyberattacke auf Südwestfalen IT war einer der größten Angriffe auf die öffentliche Verwaltung in Deutschland. Im HSK waren zum Beispiel die KFZ-Zulassungsstellen über Monate lahmgelegt. Fahrzeuge wurden deswegen u.a. in Paderborn und Frankenberg zugelassen.

Seit Ende September 2024 seien 98 Prozent der technischen Dienstleistungen und Produkte nahezu gänzlich verfügbar, heißt es von der Kreisverwaltung. Die Auswirkungen der Cyberkrise sind heute Thema im Kreisausschuss. Auch die Geschäftsführung von Südwestfalen IT steht Rede und Antwort.


IT-Sicherheit verbessern

Da die Bedrohungslage durch Hackerangriffe, die Spionage, Sabotage, Datendiebstahl und Erpressung zum Ziel haben, auch in Zukunft akut bleiben wird, muss die Südwestfalen IT reagieren und die Systeme widerstandsfähiger machen. Entsprechend werden die Aufwendungen in die IT-Sicherheit beibehalten und ausgebaut werden. Im Wirtschaftsplan des Hochsauerlandkreises sind für 2025 fast 800.000 Euro an laufenden Kosten von IT-Sicherheitsmaßnahmen berücksichtigt; beispielsweise wird die jährliche CrowdStrike-Lizenz (Software zur Angriffserkennung) knapp 600.000 Euro im Jahr kosten.

Haftung

Der Cyberangriff hat beim Hochsauerlandkreis zu höheren Personalkosten und Sachkosten geführt. U.a. mussten Mitarbeitende der KFZ-Zulassungsstellen Überstunden schieben und in Hotels in Frankenberg oder Lippe übernachten. Auch konnte die Behörde in der Zeit des System-Ausfalls keine Verwarn- oder Bußgelder einnehmen.

Ob die Höhe der Schäden im Falle eines Rechtstreites belegt werden kann, sei unsicher, so der Hochsauerlandkreis. Die Kreise in Südwestfalen haben ihre jeweiligen Rechtsämter beauftragt, gemeinsam zu prüfen, ob und wie die entstandenen Schäden gegen die Südwestfalen-IT geltend gemacht werden können, welche Schwierigkeiten und Risiken dabei bestehen und welche alternativen Wege es gibt. Zusammengefasst lasse sich sagen, dass grundsätzlich eine Pflicht zur Feststellung und Geltendmachung der Schäden besteht. Hierbei müsse aber der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum Prozessrisiko stehen. Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung müsse ein Schiedsverfahren durchgeführt werden.

Weitere Meldungen

skyline