Ruhrverband: Sprünge von Brücken verboten
Veröffentlicht: Freitag, 19.07.2024 15:58
Videos in sozialen Medien würden vor allem Jugendliche zu dem lebensgefährlichen Brückensprüngen verleiten, so der Ruhrverband.

Der Ruhrverband warnt aktuell vor Sprüngen von Talsperrenbrücken. Videos in sozialen Medien würden vor allem Jugendliche zu dem lebensgefährlichem Leichtsinn verleiten, heißt es. Gefährliche Sprungmanöver gebe es am Sorpesee hier vor allem am Amecker Damm sowie am Möhnesee (Körbecker Brücke, Delecker Brücke und von den Wänden des Steinbruchs in Delecke), so der Ruhrverband. Auch wenn in den sozialen Medien unzählige Videos spektakulärer Sprünge kursierten und die Versuchung einer schnellen Abkühlung groß sei, für den kurzzeitigen Thrill ein lebensgefährliches Risiko einzugehen, sei unter Umständen lebensgefährlich. Der Ruhrverband appelliert vor allem an junge Menschen, ihr Leben und ihre Gesundheit nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen. Sicheren Wasserspaß böten die ausgewiesenen Badestellen, die es an den Talsperren in der Region gibt. Die genaue Lage aller Badestellen gibt es hier
Gefahren lauern unter Wasser
Während Schwimmen in der Ruhr auch durch Strömungen an Brückenpfeilern und Wehren sowie aufgrund natürlicher Stromschnellen gefährlich ist, seien waghalsige Sprünge an den Talsperren des Ruhrverbands nicht nur für die Springer selbst, sondern auch für andere eine große Gefahr.
Jeder Sprung in unbekannte Gewässer könne wegen eventueller Hindernisse unter der Wasseroberfläche ohnehin schon zu schwersten Verletzungen führen, bei einer Talsperre wie dem Möhnesee komme noch der schwankende Wasserspiegel hinzu. Eine Stelle, die vielleicht gestern noch tief genug war, kann schon heute zu flach sein, heißt es.
Der als Tauchrevier ausgewiesene Steinbruch in Delecke am Möhnesee birgt zudem noch ein weiteres Risiko: Hier muss jederzeit damit gerechnet werden, dass unter Wasser jemand unterwegs ist bzw. plötzlich auftaucht und durch den Leichtsinn der Springer ebenfalls gefährdet wird.
Das Springen von Brücken oder ähnlichem in die Talsperren des Ruhrverbands verstößt gegen die Freizeitordnung und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Ein Landschaftskontrolldienst überwacht regelmäßig die Einhaltung der Freizeitordnung. Auch an der Ruhr ist das Baden im HSK untersagt.