Ratssitzung in Arnsberg

Viele Themen auf der Tagesordnung der letzten Ratssitzung 2024 in Arnsberg.

© Stadt Arnsberg

In Arnsberg kommt heute der Rat zu seiner letzten Sitzung des Jahres zusammen. Es gibt eine lange Tagesordnung auf der u.a. auch Wassergebühren, eine neue Wohnungsgenossenschaft und die Nebeneinkünfte des Bürgermeisters stehen.

Wohnraum

Die Verwaltung soll beauftragt werden, alle erforderlichen Vorbereitungen zur Gründung einer quartiersbezogenen Wohnungsgenossenschaft gemeinsam mit der Pyramis Immobilien Entwicklungs GmbH und mit den Stadtwerken Arnsberg GmbH zu treffen. Die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum sei vor dem Hintergrund aktuell schwieriger Rahmenbedingungen im Bausektor eine zentrale Herausforderung für Kommunen, mit der sich auch die Stadt Arnsberg auseinandersetzen will. Die Stadt selbst habe nur ein begrenztes Angebot an qualifiziertem Bauland, hinzu komme die vermehrte Nachfrage nach Wohnraum abseits des Einfamilienhauses für junge Erwachsene, Fachkräfte, Folgereinrichtungen für Schutzsuchende oder ältere Menschen.

Die Vor- und Nachteile verschiedener Modelle, auf städtischen Grundstücken Wohnungsbau zu betreiben, wurden bereits ausführlich in mehreren Terminen der Politik erläutert. Die Verwaltung empfiehlt auf dieser Grundlage die Wahl des quartiersbezogenen Genossenschaftsmodells mit der Stadt Arnsberg und mit den Stadtwerken Arnsberg als Gründungsmitglieder. Die Stadtwerke können dabei ihre Expertise in der Energie- und Wärmeversorgung einbringen. Die Kosten für die Gründung der Genossenschaft belaufen sich durch notarielle Gebühren auf einige tausend Euro. Das städtische Grundstück soll als Genossenschaftseinlage dienen.

Wassergebühren

Weil die Klärkosten für Wasser steigen, steigen auch die Wassergebühren für die Arnsberger. Die Anpassung der Gebührensätze (von 66,00 € auf 69,00 €. bzw. 33,00 € auf 34,50 €) bei der Entsorgungsgebühr sind Thema im Rat. Die Stadtentwässerung muss Geld für jeden Einwohner der Stadt an den Ruhrverband abführen.

Wirkung der Gebührenanpassungen 2025

Grundgebühr: 10,68 € Schmutzwassergebühr (160 m³) 30,40 € Niederschlagswassergebühr (130 m²) 3,90 € Gesamt: 44,98 € Erhöhung: 7,31 %. Damit liegt die Belastung für den Musterhaushalt 2025 noch um 140,56 € unter dem Landesdurchschnitt NRW 2024, so die Stadt Arnsberg.

Nebeneinkünfte Bürgermeister

Gem. § 8 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung - Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) legt der Bürgermeister seine Tätigkeiten nach § 49 Landesbeamtengesetz dem Rat vor.

Aus Gründen der Transparenz erfolgt diese Aufstellung öffentlich. Gem. § 13 der Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamt:innen und Richter:innen im Land Nordrhein-Westfalen dürfen die Vergütungen der ausgeübten Tätigkeiten die Höchstgrenze von derzeit 11.126,27 € nicht übersteigen. Darüber hinaus gehende Einkünfte sind abführungspflichtig.


Bürgermeister Ralf Paul Bittner ist beratendes Mitglied im Verwaltungsrat der Sparkasse Arnsberg-Sundern. Die Obergrenze für einfache Mitglieder -hierzu zählen auch beratende Mitglieder- und beratende Teilnehmer:innen im Verwaltungsrat der Sparkasse beträgt die Obergrenze aktuell 16.689,42 €. Ebenfalls aus Transparenzgründen wird der Aufsichtsbehörde jährlich eine Aufstellung aller Mitgliedschaften des Bürgermeisters zur Verfügung gestellt.


Nebeneinnahmen 2023:


1. Sparkasse Arnsberg-Sundern 3.000,00 €


2. Regionalverkehr Ruhr-Lippe 120,00 €


3. Regionalbeirat Nord-West der Westenergie AG 2.100,00€ (inkl. 100 € Auslagenersatz)


gesamt 2023 5.220,00 €.


Die gesetzlichen Höchstgrenzen wurden im Jahr 2023 nicht überschritten, so die Stadtverwaltung. Die Beträge wurden ordnungsgemäß beim Finanzamt zur Versteuerung angemeldet, heißt es. Aufwandsentschädigungen für die Teilnahme an Gremiensitzungen der Gelsenwasser AG in Höhe von 500 € werden bei Verzicht auf 1.000 € erhöht und der Betrag von dort jedes Jahr einer caritativen Einrichtung in Arnsberg gespendet.

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