Niederlage für Brilon am OVG

Zwei Betreiber von Windrädern hatten gegen Briloner Stadtratsbeschluss geklagt und Recht bekommen

Brilon hat vor dem Oberverwaltungsgericht Münster eine Niederlage erlitten. Es ging um einen Stadtratsbeschluss zu vorgeschriebenen Flächen für Windräder. Der Beschluss zum Flächennutzungsplan ist demnach unwirksam. Die Richter begründen das u.a. damit, dass Brilon Ausnahmeregelungen vom Natur- und Landschaftsschutz nicht genügend beachtet hat. Die Stadt kann gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen. Anschließend könnte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig darüber entscheiden.


Die Stadt Brilon zeigte sich enttäuscht vom Ergebnis der Verhandlung. Der Flächennutzungsplan sei gut, so Bürgermeister Christof Bartsch. Jetzt will die Stadt Brilon erstmal die Urteilsbegründung abwarten. Danach werde entschieden, wie es weitergehe, so der SPD-Politiker.


Geklagt hatten zwei Betreiber von Windrädern. Sie wollen Anlagen außerhalb vorgesehener Flächen aufstellen. Die Betreiber hatten einen Stadtratsbeschluss von 2016 angezweifelt. Bei der Abstimmung über die Änderung des Flächennutzungsplans hatten nur 7 von 39 Ratsmitgliedern teilgenommen. Alle anderen Ratsmitglieder hatten sich für befangen erklärt. Außerdem seien bestimmte Flächen zu Unrecht von vornherein ausgeschlossen worden, so die Kläger.

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