Landgericht Arnsberg: Urteil im Brandstifter-Prozess

Das Arnsberger Landgericht hat heute einen 22-jährigen Arnsberger wegen Brandstiftung und Sachbeschädigung schuldig gesprochen. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der damals 20-jährige für zwei Strohballen-Brände und einen Containerbrand in Arnsberg und Meschede verantwortlich ist.

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Der junge Arnsberger wurde zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Urteil der Richter am Landgericht fällt damit härter aus als noch in erster Instanz. Damals wurde der Mann vom Arnsberger Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung von anderthalb Jahren verurteilt. Der Grund für das härtere Urteil: Die Richter sprachen den Angeklagten für einen Brand in Herdringen schuldig, für den er im ersten Prozess vor dem Amtsgericht nicht schuldig gesprochen wurde. Das damalige Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr hatte im Oktober 2023 zwei folgenschwere Strohballen-Brände in Meschede-Brumlingsen und Arnsberg-Herdringen gelegt, so die Richter in ihrer Urteilsverkündung. 

Brand in Brumlingsen

Rund 3.000 Strohballen, Sachschaden im mittleren sechsstelligen Bereich und ein einwöchiger Löscheinsatz der Feuerwehr – das ist das Fazit des Strohballen-Brandes in Meschede-Brumslingsen. Laut Urteil soll sich der damals 20‑jährige durch einen Zaun Zutritt auf das Gelände des landwirtschaftlichen Betriebes verschafft haben.  Auf dem Gelände angekommen, steckte der Mann eine angezündete Zigarette in einen aufgerissenen Strohballen. Trotz nasser Wetterbedingungen breitete sich der Brand schnell aus. Der Arnsberger soll dann wieder nach Hause gefahren sein und dort mehrfach auf seinem Handy nach Bränden in der Nähe gesucht haben. Dies belegen Handydaten, so die Richter. Dabei sei es auch egal, dass das Handy des Arnsbergers bei der Tat ausgeschaltet war. 

Die möglichen Folgen des Brandes könnten dem jungen Arnsberger möglicherweise nicht bewusst gewesen sein, heißt es in der Urteilsbegründung. "Trotzdem hat der Angeklagte eine mögliche Gefährdung von anliegenden Rindern und Feuerwehrleuten in Kauf genommen", so der Vorsitzende Richter.

Brand in Herdringen

Nur wenige Stunden nach dem ersten Brand in Brumslingsen brannten dann rund 1.000 Strohballen in Arnsberg-Herdringen.  Auch hier sind die ausgewerteten Handydaten das Hauptindiz für die Richter. Der 22-Jährige wurde außerdem kurz nach dem Ausbrechen des Feuers in der Nähe von einer Polizeistreife angehalten. Diese stellten unter anderem einen Brandgeruch an der Kleidung des Arnsbergers fest. Für das Feuer in Herdringen wurde der Angeklagte in erster Instanz nicht schuldig gesprochen. 

Beim zweiten Verhör durch die Polizei legte der 22-Jährige ein Geständnis ab, widerrief dieses jedoch kurze Zeit später. Beim Verhör an sich sei aber alles rechtens abgelaufen, so der Vorsitzende Richter. In seinem Plädoyer kurz vor der Urteilsverkündung bemängelte der Verteidiger des Angeklagten unter anderem mögliche Rechtsfehler beim Verhör und forderte einen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten.

Erste Verhandlung am Amtsgericht

Im Frühjahr hatte sich bereits das Arnsberger Amtsgericht mit dem Fall beschäftigt und auf eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren entschieden. Das Gericht sah ausreichend Hinweise dafür, dass der Angeklagte für die Brände in Brumlingsen und Hüsten verantwortlich gewesen sei. Vom Vorwurf des Brandes in Herdringen hatte das Gericht ihn freigesprochen. Weil aber sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen sind, wurden jetzt alle drei Fälle erneut verhandelt. Die Polizei hatte den Angeklagten kurz nach den Strohballenbränden festgenommen. Er saß mehrere Tage in U-Haft.

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