Jugendamtsmitarbeiterin des HSK trägt Mitschuld

Oberlandesgericht bestätigt Urteile gegen HSK-Jugendamtsmitarbeiterin

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Das Oberlandesgericht in Hamm gibt einer Mitarbeiterin des HSK-Jugendamtes eine Mitschuld am Tod eines 2jährigen Jungen in Winterberg. Damit bestätigt sie die Urteile des Medebacher Amts- und des Arnsberger Landgerichts. Die Jugendamtsmitarbeiterin hätte sich zeitnah nach der Übernahme des Falls einen persönlichen Eindruck verschaffen müssen, heißt es in der Begründung. Aufgrund ihrer Untätigkeit sei der Zustand des Verhungerns des Kindes verborgen geblieben. So hieß es heute in einer Pressemitteilung des OLG. 2014 war der kleine Ankakin an extremer Unterversorgung gestorben.


Revison erfolglos

Das Amtsgericht Medebach hatte die Jugendamtsmitarbeiterin zuvor wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteil. Die Freiheitsstrafe war zur Bewährung ausgesetzt. Das Landgericht Arnsberg hatte die Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu einer Geldstrafe von 3500 Euro verurteilt. Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm ist nicht anfechtbar.


Mitarbeiter der Jugendämter müssen sich schon um ihre Fälle kümmern, bevor sie von einer akuten Gefährung des Kindeswohls erfahren. "Anderenfalls wäre nämlich gerade derjenige Jugendamtsmitarbeiter, der alle an ihn herangetragenen Warnzeichen einer Kindeswohlgefährdung in einer von ihm betreuten Familie ignoriert und keinem Hinweis nachgeht, am umfassendsten vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt., so das Oberlandesgericht in seiner STellungnahme zur "Garantenstellung einer Jugendamtsmitarbeiterin". Dieses Urteil könnte auch für andere Jugendämter wegweisend sein. Es ist nicht anfechtbar.


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