Internationaler Tag des Artenschutzes

Seltene Tiere müssen im HSK der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises gemeldet werden.

© Hochsauerlandkreis

Der 3.3. ist der Internationale Tag des Artenschutzes. Weltweit stehen heute Tiere und Pflanzen im Fokus, die in den Ökosystemen eine Schlüsselrolle spielen, so der Landesbetrieb Wald und Holz. Im Wald bei uns sind das zum Beispiel Spechte, die mit ihrer Bautätigkeit die Lebensgrundlage für viele weitere Tierarten schaffen. Die Baumhöhlen des Schwarzspechtes werden anschließend von Hohltaube und Raufußkauz für die Aufsucht der Jungen genutzt. Wenn die Höhlen älter werden, wird das langsam verrottende Holz zum Biotop für seltene Käferarten wie dem Kardinalroten Schnellkäfer, heißt es. Wo der Feuersalamander leben könne, fühlten sich weitere unscheinbare Arten der Waldquellen und oberen Bachbereiche wohl, so Wald und Holz. Der Alpenstrudelwurm und Köcherfliegenlarven sind Beispiele für unscheinbarer, aber für das Ökosystem wichtiger Arten.



Artenvielfalt im Wald verbessern

Wald und Holz NRW kümmere sich um die Verbesserung der Artenvielfalt in den Wäldern Nordrhein-Westfalens. Michael Elmer, Team Waldnaturschutz, Wald und Holz NRW: "In der Vogelwelt nimmt die Artenvielfalt - anders als in der Agrarlandschaft - zu. Ehemals oder nahezu ausgestorbene Vogelarten sind wieder zurück in unseren Wäldern. Kolkrabe, Schwarzstorch und Uhu sind eindrucksvolle Beispiele. Diese positive Entwicklung ist der Erfolg unserer jahrelangen Naturschutzarbeit im Wald."


Andreas Wiebe, Leiter von Wald und Holz NRW: "Natur und Artenschutz gehören zur DNA der Forstleute von Wald und Holz NRW. So konnte der fast ausgestorbene Schwarzstorch mit inzwischen über 100 Brutpaaren in den Revieren wieder heimisch werden. Für dieses auch in Zukunft wichtige Engagement erfahren unsere Forstleute große Anerkennung."

Geschützte Tiere müssen gemeldet werden

Im HSK müssen seltene Tiere bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises gemeldet werden. Dazu gehören beispielsweise fast alle Papageienvögel, Greifvögel und Eulen, außerdem Schildkröten und Riesenschlangen sowie Pflanzen wie bestimmte Orchideen oder Kakteen.

Handel mit geschützten Tieren ist geregelt

Der 3. März ist der Tag des Artenschutzes. An diesem Tag wird an das 1973 beschlossene Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) erinnert. Es regelt den Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten. Um den Handel von besonders und streng geschützten Arten kontrollieren zu können, müssen diese bei der Unteren Naturschutzbehörde des Hochsauerlandkreises an- und abgemeldet werden, ähnlich der Wohnsitzmeldung bei einer Stadt bzw. einer Gemeinde.

Voraussetzung für den Besitz bzw. für die Haltung einer geschützten Art ist der Nachweis der rechtmäßigen Herkunft. Halter müssen für jedes einzelne Exemplar eine legale Einfuhr in die EU oder eine legale Nachzucht innerhalb der EU nachweisen können, so die Kreisverwaltung.

Weitere Meldungen

skyline