Infektionsschutzgesetz: Warum die vierte Impfung wichtig werden könnte

Mehr Maske, dafür keine Lockdowns und flächendeckende Schulschließunge mehr, Entscheidungsfreiheiten für die Länder bei den Corona-Maßnahmen. So sieht zusammengefasst das neue Infektionsschutzgesetz für den Herbst aus. Wichtig könnte dabei die vierte Impfung werden.

Ein Aufreger des Infektionsschutzgesetzes, das Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Bundesjustizminister Marco Buschmann für Ende September vorgestellt haben, ist die Ausnahmeregelung bei einer möglichen Maskenpflicht im Restaurant oder bei Veranstaltungen. Eine Booster-Impfung würde möglicherweise für viele nicht mehr reichen, ohne Maske reinzukommen.

Nehmen wir mal an, in einem Bundesland gehen die Ansteckungszahlen durch die Decke. Das Land könnte wieder eine Maskenpflicht im Restaurant oder bei Veranstaltungen verhängen. Nur Getestete, frisch Geimpfte oder frisch Genesene bräuchten keine Maske.

Frisch getestet bedeutet: eine Impfung oder die Corona-Infektion dürften nicht länger als drei Monate zurückliegen. Das würde bedeuten, dass man in so einem Fall trotz Boosterimpfung entweder eine Maske tragen oder einen tagesaktuellen Test vorzeigen müsste. Ob dieser bezahlt werden muss, ist bislang noch unklar.

Für wen die vierte Impfung bislang empfohlen ist

Die ständige Impfkommission empfiehlt die vierte Impfung bislang nur für über 70-Jährige, außerdem für Menschen mit Immunschwäche und für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen und deren jeweiligen Bewohnern. Aber: Bundesgesundheitsminister Lauterbach empfiehlt sie auch für unter 60-Jährige, wenn sie zum Beispiel andere Krankheiten haben oder aber generell viele Kontakte haben:

Das sieht Virologe Jonas Schmidt-Chanasit ganz anders. Gegenüber "WELT" sagt er: "Für die besonders gefährdeten Menschen macht die vierte Impfung Sinn. Für alle anderen nicht. Da gibt es im Gesundheitswesen andere Probleme, die wir haben."

Sollte man auf den Omikron-Impfstoff warten?

Die meisten Virologen erklären, dass über 70-Jährige und vulnerable Gruppen, wie Menschen mit schweren Vorerkrankungen, nicht auf einen angepassten Omikron-Impfstoff im Herbst warten sollten. Sie sollten sich zum zweiten Mal boostern lassen, weil der erste Booster im Herbst schon nicht mehr vor einer Infektion oder einem schwerem Verlauf schützen könnte. Alle anderen sollten auf den neuen Omikron-Impfstoff warten. Das gilt auch für ungeimpfte Genesene, so Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.

Individuell sollte jede/r sich vorher mit der Hausärztin oder dem Hausarzt besprechen, ob eine Impfung vonnöten ist.

Autor: Thorsten Ortmann

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