Im Sauerland gelten ab heute Ausgangsbeschränkungen

Von 22 bis 5 Uhr darf man nur mit triftigem Grund auf die Straße


Heute Abend ab 22 Uhr gilt bei uns eine Ausgangssperre. Dann darf man nur noch mit einem triftigen Grund draußen unterwegs sein, z.B. wenn man auf dem Weg zur Arbeit oder zum Arzt ist. Die Regelung ist Teil des neuen Bundesgesetzes zum Infektionsschutz.

Der HSK setzt sie um, weil die Inzidenz bei uns seit dem 20. April an drei Tagen über einhundert lag.

Die Ausgangsbeschränkung gilt bis morgen früh um 5 Uhr. Alleine Spazierengehen und Joggen bleiben bis Mitternacht erlaubt.

Die Ordnungsämter bei uns sind für die Kontrollen zuständig. Aber auch die Polizei hat angekündigt, die Ordnungsämter zu unterstützen und geltendes Recht umzusetzen.

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