Im HSK gilt Inzidenzstufe 0

Seit Mitternacht im HSK weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen

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Der Hochsauerlandkreis unterschreitet stabil die 7-Tage-Inzidenz unter 10. Ab heute sind wir in der neuen "Stufe 0" eingeordnet. Seit Mitternacht entfallen die bisherigen Kontaktbeschränkungen und ein Mindestabstands zu anderen Personen wird nur noch empfohlen. Da NRW-weit die Inzidenzstufe 0 gilt, besteht die Maskenpflicht grundsätzlich nur noch im ÖPNV, im Handel, in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen und wird Indoor nur noch empfohlen. In vielen Bereichen wie auch in der Gastronomie fällt die Verpflichtung zur Kontaktdatenerfassung weg.

Über das Landesrecht hinausgehende bundesrechtliche Vorgaben insbesondere des Arbeitsschutzes bleiben auch in der neuen Inzidenzstufe 0 bestehen. Beschäftigte ohne vollständigen Impfschutz oder Genesenen-Nachweis, die nach dem 1. Juli 2021 mindestens fünf Werktage aufgrund von Urlaub oder ähnlichen Abwesenheiten nicht gearbeitet haben, müssen nach der Rückkehr am ersten Tag an ihrem Arbeitsplatz ein negatives Testergebnis vorweisen oder vor Ort einen Test durchführen. Krankheit oder Home-Office-Zeiten lösen keine Testpflicht aus.

In der Inzidenzstufe 0 sind auch jene Angebote mit Negativtest und Hygienekonzept zulässig, deren Wiedereröffnung bisher auf den 27. August 2021 festgelegt war (zum Beispiel Diskotheken, Sportveranstaltungen, Volksfeste etc.). Zudem werden die meisten bestehenden Regelungen von verpflichtenden Ge- und Verboten in Empfehlungen umgewandelt oder ganz aufgeboben.

Erfassung von Kontaktdaten

Die Pflicht zur Erfassung von Kontaktdaten zur Nachverfolgung ist weitgehend aufgehoben. Ausnahmen gelten nur noch in Beherbergungsbetrieben, bei außerschulischen Bildungsangeboten und beim Betrieb von Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen in geschlossenen Räumen. Der Betrieb letzterer ist unter dieser Voraussetzung sowie mit einem negativen Test und bei Vorliegen eines genehmigten Hygienekonzeptes möglich.

Rückschritt wenn die Zahlen wieder steigen

Ein Rückschritt in Inzidenzstufe 1 erfolgt, wenn die 7-Tage-Inzidenz laut RKI den Grenzwert von 10 an acht aufeinander folgenden Kalendertagen überschreitet. Sofern ein nicht lokal begrenzter und dynamischer Anstieg vorliegt, kann das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) diese Frist mit gesonderter Begründung auf bis zu drei Tage verkürzen.

Die Einordnung in eine weitere höhere Inzidenzstufe (2 und 3) erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an fünf aufeinander folgenden Kalendertagen überschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag.

Eine niedrigere Inzidenzstufe wird dann erreicht, wenn der jeweilige Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Kalendertagen unterschritten wird - ebenfalls mit Wirkung für den übernächsten Tag.


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