Hochsauerlandkreis verbietet Wasserentnahme aus Flüssen und Seen

Der Regen der vergangenen Tage hat nicht ausgereicht: Die Pegelstände vieler Gewässer in der Region sind zu niedrig. Jetzt reagiert die Kreisverwaltung.

© Hochsauerlandkreis

Ab heute, dem 26. Juli, ist die Entnahme von Wasser aus sogenannten Oberflächengewässern vorerst verboten. Dazu gehören Flüsse, Seen, Bäche und Teiche. Die jüngsten Niederschläge hätten die Situation nicht entspannt, so die Kreisverwaltung. Deshalb hat sie nun eine Allgemeinverfügung erlassen, die es untersagt, Wasser aus jeglichen Gewässern zu schöpfen. Das Verbot gilt vorerst bis zum 31. Oktober.

Strafen und Ausnahmen

Verboten ist es damit nicht nur, größere Wassermengen (beispielsweise mit fahrbaren Behältnissen), sondern auch kleinere Mengen für die Bewässerung von Privatgärten zu entnehmen. Wer gegen das Verbot verstößt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Ausgenommen von der Allgemeinverfügung sind das Tränken von Vieh über an den Gewässern angeordneten Viehtränken und das Schöpfen mit Handgefäßen. Auch bereits bestehende Entnahmerechte sind von dem Verbot ausgenommen.

Nicht das erste Entnahmeverbot in der Region

Bereits Anfang Juli hatte die Bezirksregierung Arnsberg die Entnahme von Wasser aus Lenne, Ruhr und Sieg untersagt. Das Verbot gilt noch bis Ende November. Eine ähnliche Allgemeinverfügung hatte die Bezirksregierung bereits im vergangenen Jahr für Lenne und Ruhr erlassen.

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