Christina Block trennt sich von ihrem Verteidiger Otmar Kury

Prozess wegen mutmaßlicher Kindesentführung
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Justiz

Hamburg (dpa) - Die in Hamburg wegen mutmaßlicher Entführung ihrer beiden Kinder vor Gericht stehende Unternehmerin Christina Block (52) hat sich von ihrem Verteidiger Otmar Kury getrennt. «Ich danke Herrn Rechtsanwalt Kury für seinen großen Einsatz», erklärte Block nach Angaben ihres zweiten Verteidigers, Ingo Bott. 

In der Erklärung von Block hieß es weiter: «Seit einiger Zeit habe ich allerdings festgestellt, dass unsere beiden Welten sehr unterschiedlich sind. Mir ist daran gelegen, als der Mensch gesehen und gehört zu werden, der ich tatsächlich bin. Die fachkundige und hochprofessionelle Kompetenz von Herrn Kury stelle ich dabei nicht infrage.»

Ingo Bott übernimmt Rolle als Pflichtverteidiger

Bott erklärte, die Vorsitzende Richterin der Strafkammer habe ihn am Mittwoch gefragt, ob er bereit sei, von seiner Stellung als Wahlverteidiger in die Position des Pflichtverteidigers zu wechseln. «Ich habe der Anfrage des Gerichts zugestimmt. Damit kann das Strafverfahren gegen Frau Block regulär fortgesetzt werden», erklärte Bott in der Mitteilung. 

Er fügte hinzu, dass er das Ende der Zusammenarbeit mit Kury bedaure. Er schätze ihn als Kollegen. Bott hatte das Mandat als zweiter Verteidiger kurz vor Beginn der Hauptverhandlung am 11. Juli übernommen. Zunächst hatte der NDR über den Wechsel bei der Verteidigung von Block berichtet. 

Kury sagte der Deutschen Presse-Agentur nach der Trennung, er habe bei Gericht angeregt, ihn von seinen Aufgaben als Pflichtverteidiger zu entbinden. Für ihn sei es aber eine Selbstverständlichkeit, seine Aufgaben vorerst weiter wahrzunehmen. Das Gericht bestellt einen Pflichtverteidiger, um über die gesamte Dauer des Verfahrens sicherzustellen, dass ein Angeklagter anwaltlich vertreten wird. 

Bislang drei Prozesstage

Laut Anklage soll Block zusammen mit einem 63-jährigen Deutschen den Auftrag erteilt haben, ihre beiden Kinder der Obhut des ebenfalls sorgeberechtigten Vaters zu entziehen. Den Angaben zufolge waren die damals 10 und 13 Jahre alten Kinder in der Silvesternacht 2023/24 von mehreren Männern gewaltsam ihrem in Dänemark lebenden Vater entrissen und nach Deutschland gebracht worden. 

In Deutschland blieben der Junge und das Mädchen wenige Tage bei der Mutter. Das Hanseatische Oberlandesgericht entschied aufgrund eines Eilantrags des Vaters, dass ihm die Kinder zurückgegeben werden müssen. Es gibt fünf weitere Angeklagte in dem Verfahren um die Entführungsaktion.

Am 15. August geht es laut Plan weiter

Am dritten Verhandlungstag am 25. Juli hatte Block in einer mehrstündigen Aussage die Vorwürfe zurückgewiesen: «Ich habe die Entführung an Silvester nicht in Auftrag gegeben.» Sie habe davon auch nichts gewusst, sagte sie vor Gericht. Der Prozess soll am 15. August fortgesetzt werden. Dann will Block Fragen des Gerichts beantworten.

Unterdessen erklärte die familienrechtliche Anwältin, Elisabeth Unger, sie habe ihr Mandat für Christina Block bereits niedergelegt, nachdem die familiengerichtlichen Verfahren in Deutschland abgeschlossen gewesen seien. Im vergangenen Mai hatte das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde im Sorgerechtsstreit um die beiden Kinder abgewiesen.

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