Briloner Band muss Musikvideo nicht löschen

Urteil im Streit um Musikvideo aus dem Sauerland

Landgericht Arnsberg (Fluransicht)
© Radio Sauerland

Die Briloner Band Rustikarl muss ihr Musikvideo zum Song "Mein Freund ist Sauerländer" nicht löschen. Ein Tauchschulbetreiber hatte die Band verklagt, weil das Video ohne Erlaubnis auf seinem Grundstück am Messinghausener See nahe Brilon gedreht worden sein soll. Das Amtsgericht Brilon hatte die Klage abgewiesen, jetzt hat auch das Landgericht Arnsberg die Berufung abgeschmettert. Laut dem Gericht konnte der Tauchschulbetreiber nicht ausreichend nachweisen, dass die Band erkennen konnte, dass es sich um sein Privatgrundstück handelt.

Ungewöhnlicher Prozess um sauerländer Musikvideo

Der Tauchschulbetreiber hatte geklagt, weil das Video im Internet öffentich für jeden zu sehen ist. Seit der Veröffentlichung sei der Drehort am Messinghausener See bekannter geworden. Das führe dazu, dass sich desöfteren ungebetene Besucher auf dem Grundstück aufhalten würden, so die Anklage. Ungewöhnlich war, dass sich nach dem ersten Urteil des Briloner Amtsgerichts neue Zeugen auf beiden Seiten meldeten. Ein Zeuge des Tauchschulbetreibers, dem ein Nachbargrundstück gehört, sagte aus, mit einer Kontaktperson der Band vor dem Dreh gesprochen zu haben. Dabei habe er darauf hingewiesen, dass der eigentliche Drehort auf einem anderen Privatgrundstück liege. Eine Zeugin der Band bestritt das. Bei dem Gespräch sei von keinem weiteren Grundstück die Rede gewesen, sagte sie.

Arnsberger Landgericht bestätigt erstes Urteil

Das Arnsberger Landgericht bleib letztlich bei der ursprünglichen Einschätzung des Amtsgerichts Brilon: Der Kläger habe nicht ausreichend nachgewiesen, dass die Band klar erkennen konnte, dass sie sich auf einem Privatgrundstück befindet - etwa durch eine Umzäunung oder Hinweisschilder, die das Betreten untersagen. Damit darf die Band das Video auch weiter im Internet stehen lassen und muss es nicht löschen.

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