Brilon: Zuschuss für Maria-Hilf-Krankenhaus

Die Geburtsstation des Maria-Hilf-Krankenhauses in Brilon bekommt Geld vom Bund

Kleine Abteilungen für Geburtshilfe können kaum kostendeckend arbeiten. Deshalb gibt es für Krankenhäuser mit weniger als 1100 Geburten im Jahr jetzt einen Bundeszuschuss. Das hat das NRW-Gesundheitsministerium mitgeteilt. Auch das Maria-Hilf-Krankenhaus in Brilon profitiert. Dort sind im vergangenen Jahr 463 Babys zur Welt gekommen. Die Geburtsstation in Brilon ist durch die NRW-Krankenhausreform nicht von der Schließung betroffen gewesen. Im Hochsauerlandkreis gibt es nur noch zwei Geburtsstationen. Am Alesianer Klinikum Hochsauerland in Hüsten und in Brilon. Auch die Geburtsstation in Lennestadt ist geschlossen worden.

69 Krankenhäuser in NRW bekommen Förderung

69 Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen erhalten insgesamt rund 25 Millionen Euro an Bundeszuschüssen für den Betrieb ihrer Geburtshilfe-Abteilungen. Das Geld diene als Überbrückungshilfe bis die bundesweite Krankenhausreform greife, teilte das Düsseldorfer Gesundheitsministerium mit. 

In NRW werden damit kleinere Abteilungen mit vergleichsweise niedrigen Zahlen von bis zu 1.100 Geburten pro Jahr unterstützt. "Wir sind froh über jedes Krankenhaus, das eine Geburtsstation betreibt", betont NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Auch die kleineren Einheiten würden hier für eine flächendeckende Versorgung gebraucht. 

Kleine Geburtshilfen sind unverzichtbar

Alle Beteiligten müssten daran arbeiten, Schließungen so gut es geht zu vermeiden, mahnt Laumann: "Mit der Förderentscheidung wollen wir nochmals ein deutliches Zeichen für die kleineren Standorte setzen und sie stärken."

Von 125 Kliniken, die in NRW eine Geburtshilfe betreiben, hätten alle 69 einen Zuschuss erhalten, die im Jahr 2023 bis zu 1.100 Geburten durchgeführt hätten - im Schnitt jeweils rund 365.000 Euro. Die Krankenhäuser mussten sich nicht bewerben, um eine Förderung zu erhalten.

Grundsätzlich verdeutliche die bundesweit rückläufige Zahl der geburtshilflichen Abteilungen die Notwendigkeit, dass der Bund die Betriebskosten so regele, dass sie auskömmlich finanziert würden, so Laumann.

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